Das Ziel der interkulturellen Öffnung besteht darin, Chancengleichheit für alle Bürgerinnen und Bürger herzustellen und zwar ganz unabhängig davon welcher Herkunft, Sprache und Kultur sie sind. In diesen Bereich gehören sowohl der Zugang zu Angeboten und Dienstleistungen der Kommunen als auch die Nachvollziehbarkeit und Transparenz von Prozessen der Verwaltung.
Strategisch setzt interkulturelle Öffnung auf zwei unterschiedlichen Ebenen an: Einerseits geht es um interkulturelle Schulung und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, damit diese für den Umgang mit Personen fremdkultureller Herkunft sensibilisiert werden. Ein weiteres Ziel dieser Schulungen ist es, interkulturelle Kompetenz der Mitarbeitenden zu entwickeln. Interkulturelle Kompetenz dient den Mitarbeitenden bspw. dabei, bei der Vorgehensweise unterschiedliche kulturelle Werteinstellungen der Beteiligten zu berücksichtigen und so kritische Ereignisse und Missverständnisse zu verringern.
Die zweite Ebene setzt bei tiefgreifenden strukturellen Veränderungsprozessen ein. An erster Stelle steht die Entwicklung eines Leitbilds, das die interkulturelle Vielfalt als Potential und nicht als Defizit versteht. Es geschieht somit eine Anpassung an ein Klientel, welches multi- und transkulturell ist. Ganz praktisch kann das z.B. so aussehen, dass auf allen Hierarchieebenen mehr Personal mit Migrationshintergrund eingestellt wird, Material und Broschüren in mehreren Sprachen gedruckt werden das Essen in Kantinen an unterschiedliche religiöse Vorschriften angepasst wird.
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