Buchhaltung vs. Steuerberater - das sind die Unterschiede
Häufig werden Begriffe Buchhalter und Steuerberater von Laien synonym behandelt. Dabei gibt es etliche wichtige Unterschiede. Der folgende Beitrag zeigt diese auf.
Wer kennt diese beiden Berufsgruppen nicht! Doch haben Sie sich auch schon mal gefragt, worin der Unterschied besteht, wenn es einen gibt? Wir wollen mit diesem Artikel und kleinen Beispielen veranschaulichen, was welche Berufsgruppe darf, wo es Unterschiede aber auch Gemeinsamkeiten gibt und wie Sie von wem profitieren können. Das Gesetz Das „Steuerberatungsgesetz“ regelt in Deutschland, welche Personen in welchem Umfang berechtigt sind, Hilfe in Steuersachen zu leisten. Das Gesetz ist für beide Berufsgruppen bindend. So definiert §6 Punkt 4 die Tätigkeiten eines Buchhalters. Diese umfassen das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldung. Er ist also nicht berechtigt, steuerliche Hilfeleistung anzubieten. Auch das Erstellen von Bilanzen und Einnahme-Überschussrechnung bleiben ihm versagt. Hingegen betriebswirtschaftliche Beratung, das Führen von Kassenbüchern, die Überwachung der Zahlungen der Ein- bzw. Ausgangsrechnungen sowie die Aufstellung von Finanz- und Liquiditationspläne fallen nicht unter dieses Gesetz. Hierbei wird Sie ihr Buchhalter sehr gern unterstützen.
Die Mandantschaft Da der Großteil der Buchhaltung das Buchen laufender Geschäftsvorfälle sowie die Kontierung von Belegen sind, ist diese Berufsgruppe vorwiegend in Unternehmen und Betrieben vorzufinden. Mittels Weiterbildung und gesonderter Genehmigung der Finanzbehörden, kann der Tätigkeitsschwerpunkt auch in den privaten Bereich, z.B. Hilfe bei der Einkommenssteuererklärung in einem Lohnsteuerhilfeverein, ausgeweitet werden. Steuerberater sind sowohl im zivilen als auch geschäftlichem Umfeld anzutreffen – meist mit Spezialisierung auf ein Fachgebiet, z.B. Einkommenssteuer.
Kosten Steuerberater rechnen nach der „Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Steuerberatergebührenverordnung) – StBGebV“ ab und ist somit gesetzlich vorgeschrieben. Buchhalter hingegen nach der „Gebührentabelle der selbständigen Buchhalter & Bilanzbuchhalter“. Dabei berechnen sich die Kosten einer Dienstleistung auf den Jahresumsatz (netto) mit einer angegebenen Spanne, Z.B. Vorkontieren der Belege bei einem Jahresumsatz netto zwischen 40.000 € - 45.000€ für 9,70 € - 97,00 €. Diese Spanne resultiert je nach Aufwand des Buchhalters. Hingegen ist ein Steuerberater etwas teurer. Gem. o.g. Vorschrift rechnet er jede einzelne Dienstleistung in Zehntel ab, z. B. kostet ein Antrag auf Stundung 2/10 – 8/10.
Wer profitiert von wem? Kleine und mittelständige Unternehmen profitieren von einem Buchhalter bzw. einer ganzen Abteilung, was die laufenden Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldung angeht. Diese Daten müssen dann an den Steuerberater zur Gewinnermittlung, Steuererklärung u. s. w. übergeben werden. Oft arbeiten Buchhalter mit Steuerberatern bzw –gesellschaften zusammen und bieten die Übergabe der Daten als kostenlosen Service mit an. Für die Erstellung der Einkommensteuererklärung sind Privatpersonen (Arbeitnehmer und Rentner) am besten mit einem Lohnsteuerhilfe-Verein versorgt. Auch bei Erträgen aus Kapitalvermögen sowie Vermietung und Verpachtung bis max. 26.000 EUR (bei Zusammenveranlagung) kann man sich an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden. Bei Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit sowie bei Einkommen aus Kapitalerträgen sowie Vermietung und Verpachtung über der genannten Grenze aber auch bei den anderen Einkunftsarten sollte man sich an einen Steuerberater wenden. Eine Hinzuziehung von Steuerexperten ist immer dann von nutzen, wenn man Steuervorteile ausschöpfen möchte.
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