Als Geschäftsjahr wird der Zeitraum verstanden für den eine juristische oder private Person das Geschäftsergebnis über die Erstellung eines Jahresabschlusses zusammenfasst. Steuerrechtlich wird anstelle des Geschäftsjahres von dem Wirtschaftsjahr gesprochen. Begrifflich geregelt ist das Geschäftsjahr in § 242 HGB bzw. das Wirtschaftjahr im § 4a EStG.
Die Dauer eines Geschäftsjahres beträgt maximal 12 Monate gem. § 240 Abs. 2 Satz 2 HGB. Wird das Geschäftsjahr kürzer als 12 Monate definiert, handelt es sich um ein Rumpfgeschäftsjahr. Ein solches Rumpfjahr liegt vor, wenn eine Businessplan Existenzgründung innerhalb eines Jahres erfolgt und dessen Ende zum 31. Dezember des Jahres definiert wird. Die zeitliche Definierung eines Geschäftsjahres kann demzufolge vom Kalenderjahr abweichen und beispielsweise vom 1. April eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres laufen.
Die abweichende Definierung des Geschäftsjahres vom Kalenderjahr kann verschiedene Ursachen haben. Ein abweichendes Geschäftsjahr wird bei der Anpassung eines Geschäftsjahres eines Tochterunternehmens an das des Mutterunternehmens im Ausland, der Anpassung an die Abrechnungsperioden von Dauerschuldverhältnissen, Anpassungen an das Wettbewerbsumfeld oder anderen saisonalen Anpassungen, definiert.
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