Eine Aktie ist ein Bruchteil des Grundkapitals des jeweiligen Unternehmens, des Weiteren der Inbegriff der Rechte und Pflichten der Aktionäre gegenüber der Gesellschaft und zuletzt in aller Volksmund bekannt als Wertpapier, welches den Anteil an der jeweiligen Gesellschaft klarstellt. In Deutschland werden diese Unternehmen bzw. Gesellschaften Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien genannt. Die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Aktien und deren Begriff werden im Aktiengesetz, kurz AktG, niedergelegt. Aktien werden in vier verschiedene Kategorien unterschieden. Zum einen wird unterschieden zwischen Inhaberaktien und Namensaktien, des Weiteren unter vinkulierten Namensaktien. Inhaberaktien sind die Aktien, woraus derjenige, der die Aktie besitzt, verschiedene Rechte geltend machen kann. Die Übertragung dieser Aktie wird durch Einigung und Übergabe vervollständigt. Die Namensaktien sind im Aktienregister unter Führung des Namens der jeweiligen Inhaber verzeichnet. Hier gilt jeweils nur der eingetragene Aktionär gegenüber der Gesellschaft als Inhaber. Von daher sind Namensaktien Orderpapiere. Eine Übertragung dieser Aktien kann lediglich durch Übergabe und Indossament sowie durch Zession rechtsgültig erfolgen. Des Weiteren bieten Namensaktien die Möglichkeit, nur einen Teil des Aktienkapitals in die Gründung einer Gesellschaft zu stecken oder Sacheinlagen langwierig einzubringen. Als Beispiel für die zwangsweise Namensaktie sei die Lufthansa AG genannt.
Der Namensaktie unterliegt aber auch eine Sonderform von Aktien, hier die vinkulierte Namensaktie. Bei dieser Aktie muss zur Übertragung derselben zunächst das Einverständnis der Gesellschaft eingeholt werden.
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