Geschlossene Immobilienfonds sind zumeist Investitionen in Gewerbeimmobilien. Beispielsweise wird hier viel in Büro- und/oder Einzelhandels-Logistik investiert. Aber auch Investitionen in Wohnobjekte sind gerne gesehen. Dabei ist es völlig egal, ob sich die Immobilien im In- oder Ausland befinden.
Da die einzelnen Immobilien im Emissionsprospekt ausgiebig erläutert werden, kann der Anleger ganz genau und in aller Ruhr prüfen, ob er in dieses Objekt investieren möchte oder eher nicht. Diese Prüfung in dieser Genauigkeit ist bei offenen Immobilienfonds nicht möglich.
In der Regel werden geschlossene Immobilienfonds zu einer KG (Kommanditgesellschaft) zusammengeschlossen, so dass jeder Anleger Kommanditist dieser Firma wird. Es ist bei den geschlossenen Immobilienfonds so, dass man mit Kauf der entsprechenden Anteile auch gleichzeitig Unternehmer wird. Aber auch in Form einer GbR kann ein Zusammenschluss von geschlossenen Immobilienfonds geführt werden.
Sofern ein Anleger geschlossene Auslandsimmobilienfonds erworben hat, kann er in der Regel in den Genuss von steuerlichen Vorteile kommen aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommen.
Auch die Anlage in Immobilienfonds geschlossener Art wird durch das BaFin kontrolliert. Hier erfolgt eine Prüfung des Emissionsprospektes.Das heißt, auch hier kann man relativ sicher sein, keinem Schwindler auf den Leim zu gehen.
Selbstverständlich bleibt es auch freie Entscheidung, einen entsprechenden Vermittler und Berater zu Rate zu ziehen, der sich genau um diese Belange kümmert.
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