Unternehmenssteuerreform bringt Abgeltungssteuer mit sich
Ab 2009 werden Kapitalerträge generell mit der pauschalen Abgeltungssteuer von 25 % belegt. Das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden und die zwölfmonatige Spekulationsfrist für Kursgewinn aus Aktien und Fonds fallen weg.
Der Anleger kann generell nur noch Kapitalerträge in Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei generieren. Dieser wurde im Laufe der letzten Jahre ohnehin ständig gekürzt und liegt heute bei 801 Euro für Alleinstehende.
Verheiratete können immerhin den doppelten Betrag ansetzen.
Da zuzüglich zur Abgeltungssteuer noch Solidaritätszuschlag und in Abhängigkeit von der Konfession Kirchensteuer erhoben werden, steigt die gesamte Belastung auf 28 % an.
Nur Anleger, deren persönlicher Steuersatz deutlich über dieser Grenze liegt und die ausschließlich auf fest verzinslichte Anlageformen setzen, haben einen steuerlichen Vorteil durch die Abgeltungssteuer.
Wer seinen Vermögensaufbau auf Aktien, Fonds und Zertifikate stützt, muss mit einer erheblichen Steuerbelastung ab 2009 rechnen. Lediglich bei geschlossenen und offenen Immobilienfonds bleibt die Spekulationsfrist von 10 Jahren bestehen.
Immobilienfonds, deren Anlageschwerpunkt im Ausland liegt, sind ein probates Mittel, um die Abgeltungssteuer zu vermeiden.
Wenn man die Abgeltungssteuer umgehen will, kommen auch Versicherungen in Frage. Fondsanteile die beispielsweise über einen Versicherungsmantel oder eine Riester-Rente erworben werden, unterliegen nicht der Abgeltungssteuer.
Auch Dachfonds und Mischfonds können eine Alternative darstellen, diese Produktklasse wurde in der Vergangenheit auf Grund Ihrer relativ hohen Kosten oft gemieden.
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