Ihr Unternehmen vor internen und externen Angriffen schützen
Laut dem Bundesdatenschutzgesetz § 4f BDSG müssen Unternehmen, in denen mehr als 9 Mitarbeiter automatisiert mit Personendaten arbeiten, einen internen oder externen Datenschutzbeauftragtenbestellen. In der heutigen Zeit ist es wichtig, seine Daten vor externen und internen Angriffen zu schützen. In den Datenschutzgesetzen ist überall etwas von technischen und organisatorische Maßnahmen die Rede deren Umsetzung ein gewisses Datenschutzniveau gewährleisten soll. Falls personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet oder genutzt werden so müssen folgende Maßnahmem befolgt werden:
Es muß eine Zutrittskontrolle eingerichtet sein, damit Unbefugten der Zutritt verwehrt wird. Ferner muß es eine Zugangskontrolle und eine Zugriffskontrolle geben. Mit der Zugriffskontrolle sollen nur die personenbezogenen Daten für Berechtigte verfügbar sein, für die es eine Zugriffsberechtigung gibt. Mit einer Weitergabekontrolle soll gewährleistet sein, das bei personenbezgenen Daten bei der elektronischen Übertragung, Speicherung oder während der Weitergabe nicht unbefugt gelesen, kopiert oder modifiziert werden können. Falls jemand personenbezogene Daten in eine Datenverabeitungssystem eingibt, muss man mittels einer Eingabekontrolle feststellen können wer das war und ob was verändert bzw. gelöscht wurde. Weitere Maßnahmen sind die Auftragskontrolle, die Verfügbarkeitskontrolle sowie das Trennungsgebot. Bei all diesen Maßnahmen kennen sich Datenschutzbeauftragte bestens aus.
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