Seit dem Jahr 1972 gibt es das Modell der Zeitarbeit in Deutschland, jedoch hat ist erst in den letzten Jahren ein erheblicher Zuwachs zu verzeichnen. Dies liegt einerseits daran, dass die Konjunktur zurückgegangen ist, andererseits aber auch daran, dass Unternehmen in dieser stark globalisierten Welt flexibel und agil bleiben wollen.
Für die Zeitarbeit sind in Deutschland drei Parteien zuständig: Die Person, die in einem Zeitarbeitsverhältnis angestellt ist, die Firma, für die diese Person zeitlich befristet tätig wird und die Zeitarbeitsfirma, bei der die Person angestellt ist und von der sie einer anderen Firma überlassen wird. Generell wird Zeitarbeit nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) geregelt. Deshalb haben Zeitarbeiter in Deutschland, wie andere Arbeitnehmer auch, einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Außerdem haben sie natürlich einen Anspruch auf die geltenden Sozialleistungen, sind also in einer Arbeitslosen- Kranken- Renten- Unfall- oder Pflegeversicherung abgesichert. Seit dem Jahr 2004 gilt überdies ein flächendeckender Tarifvertrag. Ausgehandelt wurde er zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen (BZA) und acht Teilgewerkschaften der Zeitarbeitsbranche. Daran wird deutlich, dass auch in der Zeitarbeit Beschäftigte sich auf tarifliche Regelungen stützen und in Gewerkschaften zusammenschließen können. Dies stärkt natürlich den einzelnen Arbeitnehmer.
Menschen, die in der Zeitarbeit tätig sind, können aus ganz verschiedenen Bereichen der Wirtschaft kommen. Besonders in den Anfangstagen der Zeitarbeit fanden sich größtenteils niedrig oder schlecht qualifizierte Personen in diesem Arbeitsmodell, die auf dem freien Arbeitsmarkt sonst keine Anstellung finden konnten. Das hat sich mittlerweile massiv verändert. Neben den althergebrachten Zeitarbeitsberufen wie in der Bau- oder KFZ- Branche finden sich nun auch Menschen aus dem höheren Management und aus Berufen, für die ein abgeschlossenes Studium die Grundvoraussetzung ist. Dies hat sowohl für die Firmen Vorteile, da sie sich nicht durch langfristige Arbeitsverträge an die Mitarbeiter binden müssen, als auch teilweise für die Menschen selbst. So kann man, beispielsweise nach der Ausbildung oder nach dem Studium, Einblicke in verschiedene Unternehmen kriegen ohne sich gleich in Arbeitsverträgen, die teils auf langen Laufzeiten beruhen, zu binden. Trotzdem erhält man aber für seine Arbeit eine Vergütung, was beispielsweise in einem Praktikum nicht möglich ist. Des weiteren ist man nicht nur kranken- und arbeitslosen versichert, sondern auch meist in einer Rentenversicherung. Hierbei zählt oft nicht nur die Einzahlungshöhe, sondern vor allem auch die Dauer, weshalb man sich durch eine Tätigkeit in einem Zeitvertrag genauso gut für seinen Lebensabend absichern kann wie durch einen anderen Beruf, in dem man direkt bei der jeweiligen Firma angestellt wäre.
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