Die Finanzkrise ist in vollem Gange und jeden Tag hagelt es neue Hiopsbotschaften aus der Unternehmenswelt. Manche Unternehmen entlassen zunehmend Angestellte und andere wiederum versuchen trotz Auftragsmangel ihren Beschäftigten den Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dabei bekommt die Kurzarbeit immer mehr an Bedeutung.
Sie sichert zwar Arbeitsplätze, sorgt aber bei den Beschäftigten trotzdem für Angst. Dies aber aus Unwissenheit, da die Meisten nicht wissen, was die Kurzarbeit bzw. das Kurzarbeitergeld ist. Wenn ein Unternehmen an Auftragsschwund leidet, kann es Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Damit kann die Unternehmensführung die Kapazitäten herunterfahren und eine Kürzung der Arbeitszeit veranlassen, wie z.B. die Halbierung der Wochenarbeitszeit. Dies hat natürlich zu Folge, dass die Arbeitnehmer auch nur den halben Lohn erhalten würden und genau an diesem Punkt kommt das Kurzarbeitergeld ins Spiel.
Damit der Arbeitnehmer nicht sofort 50 Prozent seines Einkommens verliert, Erstattet die Agentur für Arbeit einen Teil des Ausfalles. Dazu wird das Nettoleistungsentgelt aus einer Tabelle ermittelt, welches auch beim Arbeitslosengeld zu Grunde gelegt wird. Als Beispiel gehen wir von einem Angestellten (Lohnsteuerklasse III, 1 Kind) mit einem Lohn von 2.000 Euro brutto aus, der während der Kurzarbeit ein Brutto von 1.000€ hat. Aus der Tabelle der Agentur für Arbeit ergibt sich ein rechnerischer Leistungssatz bei 2.000 Euro von 1.032,47 EUR. Bei dem verminderten Brutto von 1.000 Euro ergibt sich ein Leistungssatz von 529,30 EUR. Die Differenz aus diesen Beträgen ist das Kurzarbeitergeld und entspricht 503,17 EUR.
Damit erhält der Angestellte während der Kurzarbeit bei 50 prozentiger Arbeitsleistung seinen Nettolohn aus 1.000 Euro zuzüglich 503,17 Euro Kurzarbeitergeld. So beugt die Agentur für Arbeit einem plötzlich eintretenden Lohnausfall vor. Durch die konjunkturellen Maßnahmen seitens der Regierung wurde die Dauer der Kurzarbeit von 6 Monaten auf 18 Monate aufgestockt.
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