Worin bestehen die Unterschiede zwischen Vermögenswirksamen Leistungen und Altersvorsorgewirksamen Leistungen?
Viele Arbeitgeber zahlen ihren Angestellten Vermögenswirksame Leistungen. Doch in manchen anderen Branchen bekommen Arbeitnehmer anstelle der herkömmlichen Vermögenswirksamen Leistungen (VL) so genannte Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL). Welche Arbeitnehmer statt Vermögenswirksamer Leistungen Altersvorsorgewirksame Leistungen erhalten, wird normaler Weise in den Tarifverträgen geregelt. Doch worin bestehen eigentlich die Unterschiede zwischen Vermögenswirksamen Leistungen und AVWL? Während normale Vermögenswirksame Leistungen meist in Bausparverträgen oder VL-fähigen Fondssparplänen angelegt werden, so müssen AVWL zweckgebunden in den Aufbau einer Altersvorsorge eingezahlt werden. Somit kann über sie auch nicht wie bei Vermögenswirksamen Leistungen nach sieben Jahren verfügt werden. Vielmehr dienen sie zum Aufbau einer Altersvorsorge. Allerdings werden sie wie bereits oben erwähnt nur in einigen Branchen gezahlt – hierzu zählen zum Beispiel die Metall- und Elektroindustrie. Hier erhalten Arbeitnehmer aus den genannten Branchen Altersvorsorgewirksame Leistungen in Höhe von derzeit 319,08 Euro im Jahr, Auszubildende bekommen pro Jahr 159,48 Euro.
Welche Anlageformen können bei der Anlage von Altersvorsorgewirksamen Leistungen gewählt werden?
In der Regel kann zwischen zwei Formen der Altersvorsorge gewählt werden: Hier gibt es zunächst die Möglichkeit, einen Riester-Vertrag für die Anlage der AVWL abzuschließen. Die andere Möglichkeit besteht darin, die Altersvorsorgewirksamen Leistungen zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge einzuzahlen. Für den Personenkreis, der sich für die Riester-Variante entscheidet und darüber hinaus einen Riester-Fondssparplan bevorzugt, für den kann zum u.a. die DWS RiesterRente Premium der Fondsgesellschaft DWS eine interessante Möglichkeit darstellen. Neben den normalen Chancen einer Partizipation an den Kapitalmärkten bietet dieser Fondssparplan die Option einer Höchststandssicherung. Diese hat zum Inhalt, dass der Riester-Sparer ab einem bestimmten Alter einmal erreichte Höchststände seines Fondsvermögens sichern lassen kann. Zur Konsequenz hat dies, dass ab dann keine Verluste mehr entstehen können, sondern nur noch Hinzugewinne möglich sind. Zusätzlichen Kosten werden für diese Option für den Anleger nicht fällig. In Anspruch nehmen kann man diese Möglichkeit ab dem 55. Lebensjahr. Weitere Informationen zum Thema Altersvorsorgewirksame Leistungen sowie zu dem Fondssparplan erhält man auf dem AVWL-Portal - AVWL-Altersvorsorgewirksame-Leistungen.de. Des Weiteren wartet hier sogar ein interessanter Neukundenbonus auf den Sparer.
Weitere Tipps und Informationen über unser Artikelverzeichnis gibt es hier. Die Sitemap listet alle Artikel im 0AM.de Artikelverzeichnis.
Im 0AM.de Artikelverzeichnis werden interessante Projekte im Rahmen eines Artikels vorgestellt, wie hier der Artikel über
`Unterschied zwischen AVWL und VL`, auch Sie können hier Autor werden und einen Artikel veröffentlichen lassen.