Eine Unternehmensnachfolge zu bestimmen ist oftmals sehr kompliziert. Größtenteils kommt es zum Zwangsverkauf der Firma, da der momentane Inhaber aus Altersgründen aus der Firma abschied nehmen muss. In diesem Falle sollte schon im Vorfeld über eine passende Maßnahme diskutiert werden, sodass der Unternehmenskauf fehlerfrei erfolgt. Zuerst sollte analysiert werden, was für einen vorhandenen Wert die Firma tatsächlich vorweisen kann. Hierbei ist es zumeist nicht zu empfehlen, nur auf unternehmensinterne Prüfmethoden zur Bestimmung des Unternehmenswertes zu setzen, weil diese häufig nicht richtig berechnet werden. Besser ist es, einen außwertigen Finanzfachmann zu beauftragen, sodass der mögliche Interessent beim Firmenverkauf nicht schlecht dabei wegkommt. Außerdem sollte die Firma gewinnbringend arbeiten, sodass tatsächlich ein Verkaufshandel möglich wird. Ist die Firma nicht wirtschaftlich rentabel, sollte eher über eine simple Schließung diskutiert werden. Ist die Firma prinzipiell wirtschaftlich rentabel, allerdings nicht stark, können zusätzliche Einlagen nützlich sein, um die Firma ökonomisch rentabler machen zu können. Beim Anbieten eines Betriebes sollte zudem vorher sorgfältig geklärt werden, welche Kenntnisse der neue Unternehmensleiter haben soll. Der vorherige Inhaber sollte vorab einen Anforderungsplan anfertigen, wo er sorgfältig bestimmt, welche Qualifikationen der neue Unternehmensleiter können muss. Dementsprechend kann man Probleme bereits vorab eindeutig angehen und es gibt am Ende keinen Unmut über die Führung des Betriebes. Der vorherige Inhaber sollte außerdem überlegen, welche rechtlichen Konsequenzen eine Veräußerung mit sich zieht und ob es sinnvoll wäre, dem kommenden Inhaber eine ändernde Anpassung der Rechtsform näher zu bringen. Falls der Unternehmensverkauf in Angriff genommen werden soll, ist es in fast allen Fällen sinnvoll, einen außwertigen Prüfungsausschuss anzustellen. Dieser Prüfungsausschuss kann punktuell prüfend in die Durchführung greifen und offene Fragen klären, die bei den Arbeitsschritten vorkommen. Außerordentlich sinnvoll ist ein überwachendes Organ, wenn der ehemalige Eigentümer ebenfalls nach der amtlichen Übergabe einen gewissen Anteil und an Vetorechten nehmen will oder nicht gleich alle Verantwortlichkeiten auf den neuen Eigentümer übereignet werden sollen. Das Prüforgan ist prinzipiell frei wählbar, es preist sich allerdings an, Menschen aus dem nahestehenden sozialen Umfeld des Unternehmens zu bebennen. Das könnte zum Beispiel der Steuerberater, ein Mitarbeiter einer Bank oder aber auch ein geprüfter Berater sein. Letzterer ist allerdings vor allem eine wirtschaftliche Entscheidung, günstig sind diese Prüfer zumeist leider nicht.
Ralph Schuenemann Ralph.Schuenemann@googlemail.com
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