Arbeitnehmer, die als Grenzgänger in zwei verschiedenen Staaten leben und arbeiten, müssen sehr aufmerksam sein. Behördliche Richtlinien, welche in einem Staat Gültigkeit besitzen, müssen woanders nicht unbedingt zutreffen. Um möglichst viel Geld einzusparen, lohnt es sich deshalb genau hinzusehen und zu vergleichen.
Dies gilt beispielsweise auch für die Frage der Krankenversicherung. Alle in der Schweiz wohnenden Grenzgänger sind krankenversicherungspflichtig. Dies gibt das KVG genannte Krankenversicherungsgesetz der Schweiz vor. Wichtig ist auch, dass man sich als Arbeitnehmer in der Schweiz eigenständig versichern muss. Abweichend zu der deutschen Regelung, ist der Arbeitgeber nicht zum Versicherungsschutz verpflichtet. Es gibt keinen Zuschuss durch den Arbeitgeber.
Grenzgänger, die ihren Wohnort in Deutschland haben, können sich jedoch unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist befreien lassen. Bestimmte Vorgaben müssen dafür jedoch erfüllt werden.
Mit Beginn des Arbeitsverhältnisses startet auch die Befreiungsfrist. Alle hier wohnenden Arbeitnehmer haben dann die Option, sich von der Schweizer Versicherungspflicht befreien zu lassen. Für die Nutzung dieser Option, muss ein mindestens gleichwertiger Versicherungsschutz nachweisbar sein. Wobei grundlegende Leistungen durch die gewählte Versicherung gedeckt sein müssen. Wesentlich ist auch, dass die jeweils gewählte Krankenversicherung in beiden Staaten akzeptiert wird.
Es gibt unterschiedliche Optionen für den Grenzgänger, wenn es um die Krankenversicherung geht. Er kann zum Beispiel eine gesetzliche Krankenversicherung wählen, oder aber eine private Versicherung abschließen. Daneben kann man sich auch für eine anerkannte schweizer Versicherung entscheiden. Eine vierte Möglichkeit gibt es auch noch: Das Modell Mondial. Ein ebenfalls denkbarer Versicherungsschutz, der gezielt auf die besonderen Erfordernisse der Grenzgänger abgestimmt wurde.
Ein gutes Vorgehen wäre für jeden, sich auch von professioneller Seite beraten zu lassen. Alle anderen Formalitäten sollten zukünftige Grenzgänger ebenso rechtzeitig erledigen. Auf diese Weise verpasst man auch keine wichtige Frist. Sobald der Grenzgänger die Entscheidung für die richtige Versicherung getroffen hat, muss er noch eine schriftliche Befreiung beantragen. Gerichtet wird das entsprechende Schreiben an den jeweils zuständigen Kanton in der Schweiz.
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