Schulischer und berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife
Immer wieder passiert es, dass Schüler kurz vor dem Abitur, das Handtuch werfen. Die Gründe sind vielfältig. Panik, Überforderung, familiäre Probleme, verpatzte Prüfungen - vieles ließe sich noch aufzählen. Das Tragische an der Situation: Obwohl die jungen Menschen elf, zwölf Jahre die Schule besuchten, stehen sie am Ende ohne Abschluss da.
Die Kultusminister der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, und Schleswig-Holstein verständigten sich deshalb darauf, Schülern der Gymnasien, Berufsgymnasien und der Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe mit der Versetzung in die 12. Klasse die Möglichkeit einzuräumen, den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erlangen. Verlässt ein Schüler beispielsweise trotz Versetzung in das letzte Schuljahr die Oberstufe oder fällt später durch eine der Abiturprüfungen, hat er dennoch mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife zumindest einen "halben" Schulabschluss in den Händen.
Da die Fachhochschulreife auch eines berufsbezogenen, praktischen Teils bedarf, muss dieser ebenfalls erlangt werden. Dies geschieht in aller Regel mittels einer mindestens 2-jährigen Berufsausbildung oder eines einjährigen Praktikums.
Ist auch der berufsbezogene Teil gemeistert, wird die Fachhochschulreife zuerkannt. Mit diesem Abschluss kann bspw. ein Fachhochschulstudium in Angriff genommen werden.
Wichtig zu erwähnen ist aber, dass Bayern, Sachsen und Thüringen ein Fachabitur, das auf dem beschriebenen Weg erlangt wurde, nicht anerkennt. Demzufolge bleiben den betroffenen Absolventen auch bayerische, sächsische und thüringische Fachhochschulen verschlossen.
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