Die wichtigsten Infos zu Security Ausrüstung: 1. Pfefferspray
Pfefferspray ist eines der am häufigsten eingesetzten Mittel zur Selbstverteidigung und gehört zur Standard Ausrüstung von Security und Sicherheitsdiensten. Viele Security Shops, wie z.B. www.glahn-gritzan.de bieten Pfefferspray in ihren Online-Shops an. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen den verschiedenen Ausführungen. Diese Unterschiede sollen im Folgenden aufgezeigt werden:
Pfefferspray/ Strahl: Das meistverkaufte Produkt unter den Pfefferspraysorten ist das Pfefferspray mit einem Weitstrahlventil. Durch den enormen Druck erreicht man eine Reichweite bis zu 6 Metern und ist durch Konzentration des Sprühstrahls sehr gezielt einsetzbar.
Pfefferspray / Schaum: Entwickelt wurde der Pfefferschaum für den Einsatz in Räumen. Durch seine enorme Zielgenauigkeit kann Pfefferschaum sogar bei Wind eingesetzt werden. Die Gefahr sich selbst zu beeinträchtigen ist äußerst gering. Der Schaum haftet extrem hartnäckig und wirkt dadurch stärker als Pfeffersprays.
Pfefferspray/Gel: Pfeffergel ist die Vereinigung der wesentlichen Vorzüge von Pfefferschaum in der Kombination mit dem Pfefferspray. Durch großflächiges auftragen führt es durch seine „zähe“ Eigenschaft zu völligen Sichtbehinderungen und einer wesentlich längeren Wirkzeit. Das Pfeffergel ist wesentlich windresistenter als Sprays und bietet eine größere Zielgenauigkeit und Reichweite als Schaum.
Darf man Pfeffer Spray gegen Personen einsetzen? Nein. Es darf nur gegen aggressive Tiere eingesetzt werden, da es nur dann nicht dem deutschen Waffengesetz unterliegt.
Rechtlicher Hinweis: Der Einsatz von Tierabwehrspray gegen Menschen kann bestraft werden (Gefährliche Körperverletzung), soweit kein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt. Die dann eventuelle Handhabung gegen Menschen erfolgt ausschließlich im Rahmen der im § 227 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §32 Strafgesetzbuch (StGB) und im §15 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelten Notwehr. Diese Paragraphen sagen übereinstimmend aus, dass man sich gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff, unter der Beachtung der Verhältnismäßigkeit, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln erwehren darf. Pfefferspray wird in diesem Zusammenhang als eines der mildesten und effektivsten Mittel der Zurwehrsetzung angesehen. Da diese Paragraphen nicht nur für Polizisten sondern für alle auf dem Gebiet der BRD lebenden Menschen gelten, kann jeder uneingeschränkt Pfefferspray zur „Tierabwehr“ mit sich führen. Pfeffersprays, müssen immer den Hinweis Tierabwehrspray auf der Dose Tragen, sonst gelten sie als verbotene Waffen. Der Umgang ohne den Hinweis, Tierabwehrspray, Anti-Dog, Contra-Dog ect. ist gemäß § 52 WaffG verboten.
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