Eine Kur in Polen - Zuschuss durch deutsche Krankenkassen?
Immer häufiger hört man im Bekanntenkreis, in der Verwandtschaft oder in der Nachbarschaft: „Wir waren zur Kur Polen.“ Begeistert erzählen die Kururlauber von den Hotels, die sich auf Kurgäste aus Deutschland eingestellt haben und deren Personal deutschsprachig ist und von den Anwendungen, die sowohl zahlreich als auch fachkundig durchgeführt wurden. Da verspürt so manch Einer Lust, sich selbst einmal im Nachbarland ausgiebig verwöhnen zu lassen und sich zu erholen.
Die meisten Krankenkassen wollen die Gesundheit der Versicherten unterstützen und bezuschussen Präventionsprogramme bei einem Kururlaub. Bei der „Ambulanten Vorsorgekur“ können – im Einvernehmen mit dem verschreibenden Arzt – Kurort und Kurunterkunft in Deutschland frei gewählt werden. Wie aber sieht das bei einer Kur Polen aus?
Die meisten Krankenkassen in Deutschland genehmigen und bezuschussen einen ambulanten Vorsorgeplan im Rahmen einer privaten Kur- oder Gesundheitsreise nach Polen – und auch nach Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Slowenien - seit deren Aufnahme in die EU. Eine einheitliche Richtlinie oder Vereinbarung hierüber gibt es bislang jedoch nicht. Jede Krankenkasse hat eigene Kriterien und Voraussetzungen, nach denen sie Kururlaub privater Art im EU-Ausland bezuschusst.
Grundsätzlich gilt, dass Zuschüsse aber immer rückwirkend erstattet werden, wenn sie bereits vor Reisebeginn bewilligt werden. Daher ist es empfehlenswert, sich im Voraus – bestenfalls bereits vor Buchung der Reise - mit der mit der eigenen Krankenkasse in Verbindung zu setzen und sich über die Bedingungen und Möglichkeiten für eine Bezuschussung zu informieren.
Liegt die Bewilligung durch die Krankenkasse vor, kann mit der Reiseplanung begonnen werden: Soll der Kururlaub an die polnische Ostseeküste gehen oder eher in die polnische Gebirgswelt führen? Auch die Masurenplatte bietet sich für eine Kur Polen an. Polen hat viele Gesichter, die die Kurgäste aus Deutschland faszinieren.
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