Dr. Samuel Hahnemann, ein deutscher Arzt, entwickelte Anfang des 19. Jahrhunderts die Heilmethode „Homöopathie“.
Das Grundprinzip der Homöopathie beruht auf dem Ähnlichkeitsprinzip und lautet:
„Similia similibus curentur“
d.h. Ähnliches möge mit Ähnlichem behandelt werden.
Die Homöopathie ist also ein Heilverfahren, bei dem der Kranke mit geringsten, kaum noch fassbaren Dosen von Arzneistoffen behandelt wird, die beim gesunden Menschen die gleichen Krankheitserscheinungen hervorrufen können.
Die homöopathischen Arzneien werden aus Arzneistoffen hergestellt, die aus dem Pflanzen-, Tier- und Mineralreich stammen. Es werden nicht die Ursubstanzen verabreicht, sondern verschiedene Arzneiformen hergestellt, wie Tabletten, Streukügelchen (Globuli), Verdünnungen (Dilutionen), Tinkturen, Salben etc..
Um die passende Arznei auswählen zu können, stellt man bei dem Patienten die ihn charakterisierende Gesamtheit aller Krankheitszeichen fest, sowohl die objektiven als auch die vom Patienten subjektiv empfundenen und auch die früheren, die sich aus der Vorgeschichte ergeben. Außerdem wird beim Patienten sehr großer Wert auf äußere Einflüsse und auf besondere Umstände gelegt.
Die so gewonnenen Krankheitszeichen werden nach einer besonderen Rangordnung ausgewertet. Schließlich wird diejenige homöopathische Arznei ausgewählt, welche im Arzneiversuch am gesunden Menschen ähnliche Krankheitserscheinungen hervorgerufen hat. „Ähnliches mit Ähnlichem behandeln.“
Aus den Frischpflanzen, Tieren, Drogen und Substanzen werden die entsprechenden Essenzen, Tinkturen und Lösungen bereitet. Diese bezeichnet man dann als Urtinkturen, aus denen durch Verschüttelung die jeweils darauffolgenden Verdünnungen hergestellt werden. Diese Art der Verdünnung erfolgt meist nach der Dezimalskala, wobei ein Teil der vorhandenen Verdünnung mit neun Teilen meist 45%iger Weingeist streng nach Vorschrift verschüttelt wird.
Die Angabe des Verdünnungsgrades erfolgt nach der Dezimalskala in arabischen Ziffern mit vorgestelltem D (z.B. D3, D4, D6, D12…) oder nach der in Deutschland weniger gebräuchlichen Centesimalskala mit vorgestelltem C (z.B. C1, C2…).
Nach den ursprünglichen Vorstellungen Hahnemanns sollte eine Krankheit mit einem Einzelmittel beseitigt oder gelindert werden. Daneben sind aber auch viele homöopathische Arzneikombinationen entwickelt worden, welche häufig als Komplexmittel bezeichnet werden.
Homöopathische Einzelmittel sind z.B. Arnica C30, Nux vomica D6.
Homöopathische Komplexmittel sind z.B. Hevertoplexe, Oligoplexe.
Erhältlich sind homöopathische Arzneimittel in jeder Apotheke. Besonders günstig und bequem ist der Bezug über eine Versandapotheke.
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