Die Dashcams sind der neue Elektroniktrend für das Auto
Was Sie beim Kauf einer Dashcam beachten sollten.
Spätestens seit dem Meteoriteneinschlag in Russland im Februar 2013 ist die Dashcam für das Auto in aller Munde. Was sollten Sie bachten, wenn Sie auch so eine kleine praktische Kamera für Ihr Auto möchten?
Falls Sie in einen Unfall verwickelt werden, ist es garnicht verkehrt, eine Dashcam im Auto zu haben. Damit können Sie im Nachhinein den Verursacher des "Crashs" überführen.
Diese Kameras eignen sich jedoch nicht nur für den Einsatz während der Fahrt. Wird in Ihr Auto eingebrochen und gar etwas gestohlen, so kann durch die Aufnahme der Dashcam der Täter mit großer Sicherheit ausfindig gemacht werden. Dies gilt ebenso bei Fahrerflucht einer Person, die ihr Auto beschädigt hat.
Gute Dashcams für Einsteiger gibt es schon ab ca. 50 bis 100 Euro. Je nach Typ werden diese entweder an der Frontscheibe oder am Armaturenbrett sicher installiert. Es gibt Varianten mit Bildschirm oder fast unsichtbare, stecknadelkopfgroße Kameras, die sich fast überall anbringen lassen können. Ob Sie eine hochauflösende Full HD Dashcam benötigen, oder ein einfacheres Modell ausreicht, bleibt Ihnen überlassen. Der Trend geht klar zu Full HD Dashcams, die mit 1080p, also 1920 x 1080 Bildpunkten im Vollbildverfahren aufnehmen.
Die meisten Kameras lassen sich so programmieren, daß diese erst mit der Aufnahme beginnen, wenn der Motor des Autos gestartet wird. Die schon gespeicherten Daten werden automatisch überschrieben, wenn der Speicher voll ist. Dazu benötigen die Dashcams eine Speicherkarte, die separat erworben werden muß. Auf einen integrierten GPS-Sensor sollten Sie wert legen, falls Sie wünschen, daß die Position Ihres Fahrzeugs festgehalten wird. Sind Sie überwiegend abends und nachts unterwegs, ist ein Nachtsichtmodus für Aufnahmen bei Dunkelheit Pflicht.
Es steht oftmals die Frage im Raum, welchen rechtlichen Aspekt die Benutzung solch eine Kamera mit sich bringt. Grundsätzlich gibt es keine Rechtsvorschrift, die dem Bürger das Filmen im Straßenverkehr oder des Straßenverkehrs verbietet. Wird solch ein Video nach einem Verkehrsunfall vor Gericht vorgelegt, so kann es durchaus als schuldentlastend angesehen werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, daß es die Videoaufnahmen als Beweis zulässt, was von Gericht zu Gericht unterschiedlich entschieden werden kann.
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