Wer hat nicht schon einmal mit dem Gedanken gespielt, an der Börse zu spekulieren, doch den Wunsch, mit einem Blick auf das eigene Ersparte, schnell wieder aufgegeben. So ging es auch im Jahre 1898 dem Farmer Brooks, in Texas, der dann jedoch die Idee hatte, mit Freunden, Nachbarn und Familie einen Club zu gründen, zwecks Geldvermehrung und zwar durch Aktivitäten an der Börse. So wurde der erste Aktienclub gegründet. Diese Idee breitete sich weltweit aus, und auch heute noch entstehen immer wieder kleine, private Investment- oder Aktienclubs.
Unterschieden wird zwischen einem regionalen und einem überregionalenAktienclub. Ein regionaler Aktienclub, der auch Investment Club genannt wird, ist also eine Anlegergemeinschaft, die gemeinsam ihr Geld anlegt und verwaltet. Die Rechtsform für diesen Aktienclub ist eine „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (GbR).
Solch ein Club hat für Kleinanleger viele Vorteile. So können sie durch das Zusammenlegen ihres Kapitals eine Gesamtsumme erreichen, die es ihnen ermöglicht, viele Aktien zu erwerben, um dadurch eine relativ risikoarme Streuung ihres Depots zu erzielen. Allein wäre jeder Kleinanleger wahrscheinlich nicht dazu imstande. Auch sparen sie erhebliche Bankgebühren ein. Diese kleinen Aktienclubs treffen sich oft auf privater Ebene, um die Lage am Aktienmark zu besprechen, Informationen auszutauschen, Strategien zu entwickeln und Spaß bei alledem zu haben. Wer in solch einen Aktienclub einsteigen möchte, muss sich mit einer Kapitaleinlage von 300 Euro und einem Sparvertrag mit monatlichen Abzahlungen von mindestens 30 Euro, daran beteiligen.
Wenn solch ein Investment Club die Mitgliederzahl von 50 überschreitet oder mehr als 500.000 Euro Kapital im Depot sind, fordert der Gesetzgeber vom Investment Club eine Zulassung als Finanzdienstleister und zwar durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Diese Forderung soll die Mitglieder und Anleger besonders schützen. Solch ein überregionaler Investmentclub arbeitet auf der Grundlage eines Gesellschaftervertrages, der von allen Gesellschaftern (Mitgliedern) unterschrieben werden muss. Für den Investment Club gibt es ganz konkrete Satzungen, in denen alle Daten, Informationen und Eventualitäten festgelegt sind. Schriftliche Informationen erhalten die Gesellschafter meistens einmal im Monat.
Wenn das gemeinsame Aktiendepot Gewinne einfährt, erhöht sich der Wert des Depots um diese Summe. Das ist auch so, wenn Firmen Dividenden ausschütten oder Zinsen vergütet werden. Ganz egal was mit dem investierten Kapital geschieht, alle Anleger sind an den Gewinnen, und natürlich auch an den Verlusten beteiligt. Deshalb ist es in einem Aktien- oder Investment Club auch wünschenswert und wichtig, dass sich Anleger an den zu treffenden Anlageentscheidungen beteiligen.
Wer Mitglied in einem Aktienclub oder einem Investmentclub werden möchte, kann sich im Internet ausführlich darüber informieren. Viele Investmentclubs suchen ihre Mitglieder nur übers Internet, da auf diese Weise auf teure Werbung verzichtet werden kann. Auch kann der Interessierte einen Blick auf die prozentuale Entwicklung des Depots werfen. Auf jeden Fall sollte sich jeder, der Gesellschafter werden möchte, einen möglichst genauen Überblick über die derzeitigen regionalen und überregionalen Investmentclubs verschaffen.
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