Wie Sie mit Null Euro Eigenaufwand eine Rente von 2.000€ erhalten können
Mit dem Alterseinkünftegesetz 2005 wurden weitreichendeBeschlüsse gefasst, die zu einer Verarmung großer Bevölkerungsschichten führen werden. Zusätzlich werden alle Renten noch besteuert. Somit entsteht für Sie eine weitere, erhebliche Rentenlücke. Bei korrekter Anwendung des Alterseinkünftegesetzes können Sie diese Lücke, durch neu entstandene Steuervorteile, wieder schließen. Dazu dient das Modell des Wirtschaftsweisen Bert Rürup, bekannt als die Rüruprente oder Basisrente. Wer die neue Steuerregelung optimal nutzt, investiert in eine private Rentenversicherung und finanziert diese ausschließlich durch Steuererstattungen.
Wir sprechen also von einer rein steuerfinanzierten Rente. Die Möglichkeit Ihre Altersvorsorgelücke vollkommen, ohne den Einsatz von Eigenkapital über die gesamte Laufzeit zu realisieren.
Folgen für Ihre gesetzliche Rente | Versorgungswerke im Detail
·Die Rente kann nicht mehr vorzeitig in Anspruch genommen werden: Wer mindest 45 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat, besitzt mit dem 65. Lebensjahr den vollen Rentenanspruch. Kindererziehungszeiten werden angerechnet, um Frauen nicht zu benachteiligen.
·Besteuerung der Rente zu 100%: Rentner, die vor 2004 Rente bezogen haben, bleiben bei Ihren Renten steuerfrei. Künftig wir die Rente schrittweise besteuert, In Zukunft zu 100%. Dies führt in den meisten Fällen zu Rentenkürzungen von bis zu 30%.
·Der Renteneintritt kann frühestens mit 63 Jahren erfolgen:Arbeitnehmer | Freiberufler | Ärzte die davon Gebrauch machen, müssen Abschläge von bis zu 25,2% in Kauf nehmen.
·Beamte: Die Maßnahmen für die gesetzliche Rentenversicherung sollen auf die Beamten-versorgung "wirkungsgleich" übertragen werden.
·Altersgrenze steigt auf 67 Jahre: Ab 2012 wird das gesetzliche Renteneintrittsalter beginnend von heute 65 Jahren bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Arbeitnehmer des Jahrgangs 1947 müssen 65 Jahre und einen Monat arbeiten, um ihre Rente ohne Abschläge zu bekommen. Für die Jahrgänge danach erhöht sich das Renteneintrittsalter um einen Monat. Für 1959 oder danach Geborene wird das Rentenalter in Zwei-Monatsschritten angehoben. Für die Jahrgänge ab 1964 gilt die Altersgrenze von 67 Jahren.
Erwerbsminderungsrente: Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente wird von heute 63 auf 65 Jahre angehoben. Allerdings gibt es Ausnahmen: Bis zum Jahr 2023 können Versicherte mit 35 Beitragsjahren weiterhin abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen. Dies gilt nur noch für Arbeitnehmer mit verminderter Erwerbsfähigkeit, die 40 Jahre Geld in die Rentenkasse überwiesen haben.
Beispiel
Rentnerehepaar 2004
Rentnerehepaar 2030
Ihre Berechnung
Rente mit 65 (nach 45 Jahren = - 10%)
2.500 Euro
2.250 Euro
Rente mit 60 (-25%)
2.500 Euro
1.687 Euro
Steuerpflicht (-20%)
0 Euro
337 Euro
Rentenkürzung
0 Euro
1.151 Euro
Minus 46%
Beispiel einer Steuerfinanzierten Rente zum Nulltarif
·Privatvorsorge – Bsp.: 30 Jahre – Wunsch: lebenslange monatliche Rente von 2.000 EUR.
·Laufzeit 35 Jahre
·Persönlicher Steuersatz 42%
·Renteneintrittsalter 65 Jahre
·Aufwand: 86.400 Euro - Steuervorteil: 86.848 Euro
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