Unter Business-to-Business-Plattformen versteht man Internetplattformen (virtuelle Marktplätze) auf denen sich Anbieter und Nachfrager von Produkten und Dienstleistung austauschen. Es handelt sich bei den Nachfragern jedoch nicht um die Endkunden - also den Verbraucher - sondern um Gewerbetreibende.
Eine enge Partnerschaft zwischen Lieferant und Produzent wird immer wichtiger. Durch das gemeinsame Nutzen dieser Plattformen können Informationen ausgetauscht, Märkte identifiziert, Bedarfe ermittelt, Produkte und Dienstleistungen optimiert und Käufer und Verkäufer zusammen gebracht werden. Im Idealfall kann sogar der komplette Kauf- und Verkaufsprozess über dieses Medium abgewickelt werden. Durch die Nutzung dieser Internetplattformen kann der Aufwand auf beiden Seiten verringert werden und somit ein zusätzlicher Kundennutzen geschaffen werden.
Der e-Commerce ist neben der Globalisierung eine der grössten Herausforderungen an den Handel und die Industrie. Für den Handel eröffnen sich völlig neue Kundenkreise, die vorher zum Beispiel durch die räumliche Distanz nicht erreichbar waren. Durch die weiter steigende Durchdringung der Privathaushalte mit Computern mit Internetanschluss erweitert sich der potentielle Kundenkreis bis in die entlegensten Winkel der Welt.
Vielmehr noch profitiert die Industrie direkt von den neuen Absatzmöglichkeiten: der Handel unter Firmen, neudeutsch: business-to-business (B2B), hat den Einzelhandel (business-to-consumer, B2C) auch im Internet weit abgehängt. Nicht einmal zehn Prozent des Online-Umsatzes entfallen auf den Einzelhandel1. Denn bei aller Euphorie gehört der PC längst noch nicht zur Standardausstattung der Haushalte. Und während also in Deutschland beispielsweise nur 43% der Bevölkerung ab 14 Jahren das Internet wenigstens sporadisch nutzen2, hat sich der Computer zur Unterstützung von Warenwirtschafts- und Produktionssytemen schon seit langem durchgesetzt. Somit konnte die Industrie auch viel eher die weltweite Vernetzung nutzen.
Neben einem allgemeinen Rechtsrahmen für Online-Vertragsabschlüsse regelt die e-Commerce Richtlinie folgende Punkte:
Zulassung von Diensten
Verantwortlichkeit der Anbieter für Inhalte
Vorschriften für kommerzielle Kommunikation (Werbung)
Elektronischer Vertragsabschluss
Rechtsdurchsetzung elektronischer Verträge
Um dies EU-weit zu ermöglichen, soll die e-Commerce-Richtlinie nationale Gesetze ergänzen. Ausserdem erfordert Artikel 9 Absatz 1, dass alle Mitgliedsstaaten elektronische Verträge als verbindlich ansehen müssen.
Bei den gehandelten Gütern handelt es sich sowohl um reale Güter (Lebensmittel, Computer, Autos) als auch virtuelle Güter. Unter virtuellen Gütern versteht die Richtlinie zum Beispiel Videostreams (Video on demand) oder online gelieferte Software. Es werden jedoch auch auch explizit ein paar Ausnahmen genannt:
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