Hier finden Sie wichtige Informartionen zum Thema „Aktuelles zur Krankenversicherung”. Im deutschen Gesundheitssystem werden zum 01.01.2009 folgende Modifikationen vorgenommen:
a. Gesundheitsfonds: Mittels der Einführung des Gesundheitsfonds verfügen alle gesetzlichen Krankenkassen ab dem 01.01.2009 über einen einheitlichen Beitragssatz, der direkt von allen Versicherten und Arbeitgebern in den Gesundheitsfonds einbezahlt wird. Darüber hinaus wird zu den Beitragsleistungen der Arbeitgeber und der Versicherten aus Steuermitteln ein weiterer Beitrag auf die Gesundheitsfonds eingezahlt.Die Steuermittel helfen bei der Finanzierung der unentgeltlichen Familienversicherung für Kinder, die über keine eigenen Einkommen verfügen.
Der Gesundheitsfonds erfasst alle Einzahlungen. Jede gesetzliche Krankenkasse bekommt dann aus dem Gesundheitsfonds je Mitglied einen bestimmten Zuschuss eingezahlt. Falls der Zuschuss nicht ausreicht, und aus diesem Grunde kann die gesetzliche Krankenkasse alle Kosten für ihre Mitglieder nicht decken, ist es möglich, einen Zusatzbeitrag zu erheben, der nur durch den Versicherten bezahlt werden muss. Die gesetzliche Krankenkasse ist ausserdem dazu berechtigt, um einen pauschalen Beitrag bis zu acht Euro monatlich ohne die Ausführung einer Einkommensprüfung zu verlangen. Ist auch dieser Beitrag nicht genügend, ist es möglich, durch die Ausführung einer Einkommensprüfung der Zusatzbeitrag bis auf 1 Prozent des Einkommens, höchstens aber bis zur momentan gültigen Beitragsbemessungsgrenze zu erhöhen.
b. Basistarif: Durch das WSG muss die private Krankenversicherung einen Tarif zur Verfügung stellen, der als Basistarif bezeichnet wird. Dieser Tarif orientiert sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und muss für alle Personen zugänglich sein.
c. Versicherungspflicht für ehemalig privat Krankenversicherte: Ebenso neu ist die Einführung der Versicherungspflicht für ehemalig PKV-Versicherte, deren Versicherungsschutz aus verschiedenen Motiven nicht mehr vorhanden ist. Die PKV muss diesen Versicherten jetzt wieder einen Versicherungsschutz im Basistarif zur Verfügung stellen.
d. GKV – Wegfall des Krankengeldes Ab dem 01.01.2009 können alle freiwillig versicherten Selbständigen das Krankengeld nicht mehr beanspruchen. Alle gesetzlichen Krankenkassen müssen ab diesem Zeitpunkt einen passenden Wahltarif für Selbständige zur Verfügung stellen. Nachteilig ist dieser Wahltarif wegen seiner 3-jährigen Bindefrist. Bindefrist bedeutet in diesem Fall auch tatsächlich Bindefrist. Falls es zu einer Beitragserhöhung der Krankenkasse kommt, gibt es keine Möglichkeit weder für ein außerordentliches Kündigungsrecht, noch für einen Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung.
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