Eine ambulante Zusatzversicherung zum Kostenerstattungsprinzip ermöglicht eine Behandlung als Privatpatient. Eine ambulante Zusatzversicherung sollte jedoch wichtige Leistungskriterien erfüllen. Welche, dass lesen Sie hier.
Kassenmitglieder, die das Kostenerstattungsprinzip bei ihrer Krankenkasse beantragt haben, sollten gleichzeitig eine ambulante Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung abschließen. Nicht jede private Krankenversicherung bietet auch eine ambulante Zusatzversicherung an, jedoch sollten die auf dem Markt befindlichen Angebote geprüft werden. Da die ambulante Zusatzversicherung das Restkostenrisiko im besten Fall komplett übernehmen soll, sollte die ambulante Zusatzversicherung wichtige Mindestkriterien erfüllen. So ist es von Vorteil, wenn die ambulante Zusatzversicherung bei einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse möglichst 100% des gesamten Rechnungsbetrages erstattet. Zudem sollte eine ambulante Zusatzversicherung mindestens 50% oder mehr in den Fällen erstattet, wenn die gesetzliche Krankenkasse gar keine Leistung vorsieht. Dies tritt zum Beispiel in den Fällen ein, wenn Ärzte ohne Kassenzulassung aufgesucht werden oder wenn nur Leistungen in Anspruch genommen werden, die nicht im gesetzlichen Leistungskatalog enhalten sind. Beispielsweise trifft dieser Umstand auf eine Behandlung durch Heilpraktiker zu oder bei einer Heilbehandlung mit alternativen Heilmethoden.
Eine gute ambulante Zusatzversicherung erstattet darüber hinaus auch Rechnungsbeträge die über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet wurden. Ob eine ambulante Zusatzversicherung auch die Kosten für Sehhilfen erstattet ist hierbei weniger entscheidend, da dies kein finanziell bedohliches Risiko darstellt. Zudem leistet eine empfehlenswerte ambulante Zusatzversicherung europaweit und erstattet zudem auch Heilbehandlungen und Arzneimittel.
Eine ambulante Zusatzversicherung kann leider nur von gesunden Personen abgeschlossen werden. Wer sich bei Antragstellung zur ambulanten Zusatzversicherung oder im Zeitraum der letzten 3-5 Jahre in einer Heilbehandlung befunden hat und an einer ernsten Krankheit litt, der muss mit Risikozuschlägen oder in schlimmeren Fällen mit der Ablehnung seines Antrages für die ambulante Zusatzversicherung rechnen. Insofern sollte man sich frühzeitig um eine ambulante Zusatzversicherung kümmern. Des Weiteren ist zu beachten, dass nach Versicherungsbeginn der ambulanten Zusatzversicherung oft die allgemeinen und besonderen Wartezeiten einzuhalten sind. Man sollte stets erst den Antrag für die ambulante Zusatzversicherung stellen und eine Entscheidung des Versicherers abwarten und erst bei Annahme in das Kostenerstattungsprinzip wechseln. Andernfall besteht zumindest für die nächsten 12 Monate ein enormes Kostenrisiko, wenn eine Annahme bei einer ambulanten Zusatzversicherung nicht möglich ist
Weitere Tipps und Informationen über unser Artikelverzeichnis gibt es hier. Die Sitemap listet alle Artikel im 0AM.de Artikelverzeichnis.
Im 0AM.de Artikelverzeichnis werden interessante Projekte im Rahmen eines Artikels vorgestellt, wie hier der Artikel über
`Ambulante Zusatzversicherung - das ist bei einem Abschluss zu beachten`, auch Sie können hier Autor werden und einen Artikel veröffentlichen lassen.