Zwar sind Beamte gegenüber Angestellte beim them Berufsunfähigkeit besser gestellt, aber auch sie müssen sich zusätzlich privat absichern.
Gemeinhin gelten Beamte als die am besten abgesicherte Berufsgruppe - doch weit gefehlt. Bis Staatsdiener sich einen Anspruch auf Weiterzahlung des Gehaltes bei Dienstausfall erarbeitet haben, vergehen oftmals lange Jahre des Staatsdienstes. Auch für Beamte lohnt sich also vorausblickend der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeit Versicherung. In dieser sollte eine spezielle Klausel, die Dienstunfähigkeitsklausel, bereits integriert sein.
Der feine Unterschied: dienstunfähig oder berufsunfähig?
Dienstunfähigkeit besteht, sobald ein Arbeitnehmer seinen Dienst für mindestens 6 Monate nicht mehr antreten kann und in seinem Arbeitsbereich, etwa wegen eines längeren Krankenhausaufenthaltes, ausfällt. Anders bei Beamten - diese gelten ihr Leben lang als dienstfähig. Erst wenn dieser dauerhaft - etwa wegen einer chronischen Erkrankung - nicht mehr arbeitsfähig ist und langfristig von einem Dienstausfall bedroht ist. gilt er auch im juristischen Sinne als dienstunfähig. Dies besonders dann, wenn auch im Zeitraum nach der eigentlichen Krankschreibung keine Hoffnung auf Besserung seines Zustandes besteht.
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