Bausparen ist eine in Deutschland sehr beliebte Art der
Geldanlage, die zudem staatlich gefördert wird. Das Besondere beim
Bausparen besteht darin, dass nach einer Phase des Ansparens eines Guthabens ein Anspruch auf einen Kredit zu Konditionen besteht, die bereits bei Vertragsabschluss vereinbart werden. In der Regel ist der Darlehenszins günstiger als bei einem normalen Kredit. Zudem besteht für den Kunden Planungssicherheit über die zu erwartende monatliche Zinsbelastung in einigen Jahren. Entgegen der landläufigen Meinung müssen das angesparte Kapital und das
Darlehen eines Bausparvertrages nicht zwangsweise zum Bau oder zur Renovierung eines Hauses genutzt werden, auch wenn dies der häufigste Anlass für Bausparen ist.
Einen
Bausparvertrag schließt der Kunde mit einer Bauspargesellschaft wie zum Beispiel Schwäbisch Hall, LBS oder der Debeka ab. Bei Abschluss wird in der Regel eine Gebühr fällig, die meist ein Prozent der gesamten
Bausparsumme beträgt, gelegentlich auch zwei Prozent. Diese Gebühr wird zumeist auch dann nicht erstattet, wenn das Darlehen nicht in Anspruch genommen wird. Bei den meisten Verträgen wird ein monatlicher Regelbeitrag von drei oder vier Promille der Bausparsumme vereinbart, also z.B. 30-40 € Monatsbeitrag bei einer Bausparsumme von 10.000 €. Manchmal sind zusätzlich auch Einmalzahlungen möglich. Das Guthaben wird in der Ansparphase in der Regel verzinst, die Konditionen hierfür ebenfalls bereits bei Vertragsabschluss vereinbart. Einige Verträge bieten dem Kunden Zinsaufschläge (Boni) an, wenn das Darlehen nicht in Anspruch genommen wird und/oder der Vertrag über eine Mindestlaufzeit bespart wurde. Ist genug Guthaben auf dem Vertrag angespart worden (in der Regel 40 Prozent der Bausparsumme), kann der Kunde sich den Vertrag zuteilen lassen. Das heißt, er hat Anspruch auf die Auszahlung des Darlehens, dessen Höhe sich aus der Bausparsumme abzüglich des bereits angesparten Guthabens errechnet.
Bei einigen Verträgen wird bei Annahme des Darlehens eine weitere einmalige Gebühr fällig. Der Kunde kann den
Vertrag aber auch weiter besparen, wenn er das Darlehen noch nicht benötigt. Maximal ist ein Guthaben bis zur Höhe der Bausparsumme möglich. Wird dieses überschritten, wird der Vertrag von der Bauspargesellschaft gekündigt und das Guthaben inklusive Zinsen ausgezahlt.
Bausparen wird vom deutschen Staat verschiedentlich gefördert. Zu nennen sind hier die Altervorsorge im Rahmen der Riester-Rente, die
Wohnungsbauprämie und die
Arbeitnehmersparzulage. Die Höhe der Förderung ist einkommensabhängig und muss für jeden Sparer jährlich individuell berechnet werden.