Heute unentbehrlich: Die Zahnzusatzversicherung und die private Krankenversicherung
Die Gefahr, dass ein in der Gesetzlichen Krankenversicherung versicherter Patient im Falle von Zahnersatz und Zahnbehandlungen auf seinen Kosten sitzen bleibt. Eine Zahnzusatzversicherung durch eine private Krankenversicherung ist für heute eigentlich aus diesem Grund unumgänglich. Denn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet im Falle von Zahnersatz und Zahnbehandlungen schon seit langer Zeit grundsätzlich nur noch einen Festzuschuss von 50 Prozent der Regelversorgung. Man kann den Festzuschuss auch als eine Art Standardleistung bezeichnen. Egal nämlich wie hoch die Zahnarztrechnung ist, die Gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur diesen im Leistungskatalog festgelegten Betrag.
Eine Zahnzusatzversicherung durch eine private Krankenversicherung hingegen kann dies, wenn man einen entsprechenden Tarif gewählt hat, verhindern.
Im Rahmen der Barmenia Zahnzusatzversicherung – auch eine private Krankenversicherung (deren Ursprünge im Jahr 1904 zu finden sind) – gibt es für den interessierten Versicherungsnehmer (Patienten) gleich drei Tarife, zwischen denen er wählen kann.
Durch diese private Krankenversicherung können bis zu 85 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen erstattet werden. Dies gilt für Zahnersatz genauso, wie auch für Inlays. Bei der Führung von einem Bonusheft ist dabei auch eine 100prozentige Erstattung möglich. Dabei bietet die Barmenia ihren Versicherten mit der Zahnzusatzversicherung die an, das es keine Erstattungshöchstgrenze gibt. Darüber hinaus gibt es auch keine Leistungsstaffel, bzw. Summenbegrenzung.
Da die Kosten sogar auch schon bei einer kleinen Zahnersatzversorgung erheblich sein können, lohnt sich der Abschluss einer Barmenia Zahnzusatzversicherung bereits. Der Tarif ZG erhielt von der Zeitschrift FINANZtest die Note „Sehr gut“. Diese Spitzenposition hatte der Tarif auch bereits im Jahr 2007 für sich beansprucht.
Eine ausführliche Leistungsbeschreibung der Zahnzusatzversicherung der Barmenia findet man auf der Webseite der Barmenia und ihrer Partner. Über deren Seite ist in der Regel auch ein Onlineabschluss möglich.
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