Privatversicherung – Was Geschiedene beachten sollten
Bei einer Trennung gilt es nicht nur das gemeinsame Hab und Gut aufzuteilen, sondern im Falle einer Scheidung müssen auch die Versicherungen getrennt werden.
Man sollte auf jeden Fall die Versicherungen für die Bereiche Privathaftpflicht und Gesundheit überprüfen. Oberste Priorität sollte die Krankenversicherung haben, denn eine beitragsfreie Familienversicherung existiert nun nicht mehr. War man zuvor beim Ehepartner mitversichert, so muss man sich nach der Scheidung selbst versichern – und damit sollte man nicht zu lange warten, am besten schnellstmöglich mit der Krankenkasse sprechen, wenn der Scheidungstermin feststeht. Die gesetzliche Krankenversicherungspflicht gilt für jeden Bundesbürger, auch für den Geschiedenen. Wartet man zu lange, muss man für die Monate der Nichtversicherung nachzahlen.
Alle, die während der Ehe in der gesetzlichen Krankenkasse des Partners mitversichert waren, können die Versicherung auch dort fortführen. Eine Ablehnung darf seitens der gesetzlichen Krankenkasse nicht ausgesprochen werden.
Wer als Ehepaar privat versichert war, kann das auch nach einer Trennung noch sein. In der Privatversicherung haben alle Versicherten eigenständige Verträge, eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es hier nicht. Nach der Scheidung besteht also bereits ein Vertrag, der auch fortgeführt werden kann. Man sollte aber auf jeden Fall den Versicherungsschutz überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Denn ein vorher bestandener Beihilfeanspruch, wie ihn zum Beispiel Beamte, Soldaten oder Richter haben, besteht für den Ex-Ehepartner nach der Trennung nicht mehr. Auch sollte man darauf achten, dass die Verträge nachher wirklich eigenständig sind und jeder für sich seine Leistungen empfangen kann. Wer im Leistungsfall auf eine Rückerstattung der Rechnungen wartet, sollte nicht auf ein gutes Verhältnis mit dem Expartner angewiesen sein sondern seine Rückerstattungen auch auf das eigene Konto erstattet bekommen.
Kinder können nach einer Scheidung bei einem Elterteil, entweder im Rahmen der Familienversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat, mitversichert werden.
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