Der Begriff Schadenfreiheitsrabatt
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Der Begriff Schadenfreiheitsrabatt

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Der Begriff Schadenfreiheitsrabatt kommt aus der Kfz-Versicherung. Dieses Thema wird in den Tarifbestimmungen der Versicherungen geregelt. Wenn ein Vertrag für eine Kfz-Versicherung geschlossen wird, wird auf diese Tarifbestimmungen verwiesen. Sie besagt, dass für jedes unfallfrei gefahrene Jahr ein Rabatt auf die Versicherungsgrundprämie gewährt wird. Die schadenfreien Jahre werden getrennt gezählt nach der Vollkaskoversicherung sowie der Kraftfahrzeughaftpflicht. Das bedeutet: je länger jemand unfallfrei fährt, desto der höher Rabatt und desto niedriger die Prämie.

Wenn ein Versicherungsnehmer die Kfz-Versicherung wechseln möchte, wird der Schadenfreiheitsrabatt nicht automatisch an den neuen Versicherer übertragen. Üblicherweise fragt der neue Versicherer bei der bisherigen Versicherung nach. Insbesondere interessieren ihn die Anzahl der unfallfreien Jahre sowie die Anzahl der Schäden. Der neue Versicherer bestimmt dann die Höhe des neuen Rabatts. Um sicher zu sein, dass man am Ende nicht mit einem niedrigeren Rabatt dasteht, sollte man vor einem Wechsel zunächst die bisherige Einstufung feststellen und die Einstufung beim neuen Versicherer erfragen. Nur wenn man beim neuen Versicherer einen günstigeren Rabatt und damit niedrigere Beiträge erhält, macht ein Wechsel wirklich Sinn.

Mit jedem unfallfreien Jahr wird der Versicherungsnehmer in eine höhere Rabattstufe eingestuft. Im Schadenfall wird dieser Schaden von der Versicherung reguliert. In welche Rabattstufe er dann eingestuft wird, ist in den Tarifbestimmungen festgelegt. Zu Beginn des nächsten Versicherungsjahrs wird der Versicherte dann in der Regel in eine andere Rabattstufe eingestuft. Dabei wird die Kfz-Haftpflicht von der Vollkasko getrennt. Teilweise enthalten die Versicherungsverträge auch einen sogenannten Rabattschutz bzw. Rabattretter. Gegen eine höhere Prämie wird garantiert, dass der Rabatt auch bei einem Unfall erhalten bleibt. Genau genommen erhält der Versicherte zwar einen niedrigeren Rabatt. Aber durch den Rabattschutz bleibt die Beitragsprämie gleich. Der Versicherte hat auch die Möglichkeit, den Schaden selbst zu begleichen. Dann bleibt der Schadenfreiheitsrabatt ebenfalls erhalten. Eine Faustformel besagt, dass es sich lohnt, bis zu einer Schadenhöhe von 600 Euro den Schaden selbst zu begleichen, um den Rabatt zu retten.

 

 




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