Wer Leistungen aus unserem Sozialversicherungssystem erhält, muss sich immer an bestimmte Grenzen halten, um den Anspruch darauf nicht zu verlieren. Da die Leistungen jedoch häufig nicht ausreichend sind, ist eine Kombination aus Sozialleistung und Eigenanteil nicht vermeidbar. Und auch wer eine private Berufsunfähigkeitsrente erhält, muss ggf. bestimmte Grenzen einhalten.
Wer seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann, weil eine Erkrankung oder eine Invalidität dies nicht mehr ermöglichen, ist im Sinne der Rentenversicherung erwerbsgemindert. Hinzu kommen muss, dass es sich bestätigt, dass auch keine Rehabilitationsmaßnahmen die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen können.
Wer noch weitere Voraussetzungen erfüllen kann, wie z.B. die Tatsache, dass man das Alter für die Altersrente noch nicht erreicht hat, man mind. 5 Jahre in der gesetzlichen Renteversicherung versichert ist und dabei mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge geleistet hat und nachweislich generell nur noch weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten kann, hat Anspruch auf die so genannte Erwerbsminderungsrente.
Dabei wird dann noch geprüft, ob Anspruch auf volle oder nur halbe Erwerbsminderungsrente besteht. Wem bescheinigt wird, dass er nur noch 3 – 6 Stunden täglich arbeiten kann, hat „nur“ Anspruch auf die halbe bzw. teilweise Erwerbsminderungsrente. Diese soll als Zusatz zu einer Teilzeitarbeit gesehen werden. Hier soll es also so sein, dass ein Verdienst, ein Einkommen weiterhin vorliegt. Es ist jedoch für jedermann empfehlenswert, mit dem Renteversicherer genau abzuklären, wann die Erwerbsminderungsrentenzahlung erlöschen würde. Es gibt z.B. eine Mindesthinzuverdienstgrenze von 857,33 Euro (West) bzw. 753,55 Euro (Ost).
Wem bescheinigt wird, dass er nicht mal mehr 3 Stunden täglich arbeiten kann, erhält bei Erfüllung aller Voraussetzungen die volle Erwerbsminderungsrente.
ABER: Volle Erwerbsminderungsrente erhält man im Prinzip erst ab dem Alter von 63. Wer jünger ist muss einen Abschlag in Kauf nehmen und der beträgt ganze 0,3% je Monat frühere Inanspruchnahme, jedoch max. 10,8%. So liegt die durchschnittliche volle Erwerbsminderungsrente bei ca. gut 30% des bisherigen Bruttoeinkommens.
Wer bereits Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhält, bekommt diese angerechnet, die Erwerbsminderungsrente verringert sich dann entsprechend.
Da das Geld aus der Erwerbsminderungsrente in den meisten Fälle kaum ausrechend ist, stellt sich natürlich immer wieder die Frage, kann ich etwas hinzuverdienen ohne meinen Anspruch auf diese Rente zu verlieren?
Wer volle Erwerbsminderungsrente erhält kann sich eine Tätigkeit suchen, bei der er monatlich nicht mehr als 400.- EURO brutto verdient. Dies ist als Hinzuverdient möglich. Zu beachten ist jedoch auch die Arbeitszeit, die das Ausmaß der festgestellten Erwerbsminderung nicht überziehen soll.
Nicht als Hinzuverdienst gelten übrigens Leistungen, die man aufgrund der Pflege eines anderen erhält. Auch gibt es soziale Einrichtungen, deren Tätigkeiten nicht als Hinzuverdienst gelten.
Wer volle Erwerbsminderungsrente erhält und zusätzlich mehr als 400.- EURO brutto verdient oder ein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit hat oder Sozialleistungen wir Arbeitslosengeld oder Vorruhestandsgeld erhält, muss mit Kürzungen oder Einstellung der EM-Rentezahlung rechnen.
Da die Leistungen aus der gesetzlichen Renteversicherung nur mager sind, ist jeder gut beraten, sich um eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zu bemühen.
Beim Abschluss ist genau zu berechnen, welche finanziellen Lücken zu schließen wären. Zudem ist es auch empfehlenswert, sich gleich vorab genau zu betrachten, welche Hinzuverdienstmöglichkeiten per Vertragsbedingungen möglich sind. Wer natürlich voll in einer anderen Tätigkeit arbeiten kann und das auch tut, benötigt die private BU-Rente nicht mehr. Aber wie viele Stunden bzw. wie viele EURO man hinzuverdienen kann und dennoch auf die Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bauen kann, ist ein interessantes Thema, das zum Inhalt eines guten Beratungsgespräches gehören sollte.
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