Wichtige Leistungskriterien beim Abschluß einer Zahnversicherung, sind Kriterien, die nicht unbedingt jedem bekannt sind oder deren Sinn nicht sofort eingängig ist. Trotzdem können gerade diese Punkte die Qualität einer guten Zahnversicherung ausmachen.
Beim Vergleich von Zahnversicherungen wird in erster Linie auf die Erstattungssätze geschielt. Worauf sich diese Leistungssätze bei einer Zahnversicherung beziehen und auf welchen Betrag, das ist nicht unbedingt gleich ersichtlich.
Knochenaufbau und Zahnversicherung
In vielen Zahnversicherungen sind beispielsweise augemtative Behandlungen nicht mitversichert. Kaum einer kann sich darunter etwas vorstellen. Doch im Zusammenhang mit einer implantologischen Leistung kann eine kostenintensiver Knochenaufbau nötig sein. Die Kosten hierfür sind bei vielen Angeboten einer Zahnversicherung nicht im erstattungsfähigen Rechnungsbetrag enthalten. Das fällt einem zu oft leider erst beim Leistungsfall und nicht vor Abschluss der Zahnversicherung auf.
2. Funktionsdiagnostik und Zahnversicherung
Auch funktionsdiagnostischen und analytische Untersuchungen können sehr wichtig sein und eine Menge kosten. Derartige Behandlungen sind sehr sinnvoll und ermitteln die Daten des individuellen Kauverhaltens und der Gebiß- und Kieferfunktion. Um Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen müssen diese Daten berücksichtigt werden und ermöglichen es, den Zahnersatz zielgenau anzufertigen und beim Patienten einzugliedern. Auch hier leistet längst nicht jede Zahnversicherung und die Kosten für Funktionsanalyse werden von der Zahnversicherung im Leistungsfall nicht berücksichtigt.
3. Leistungsbegrenzungen einer Zahnversicherung
Ein weiteres Manko einer Zahnversicherung können Leistungsbeschränkungen und Höchstgrenzen sein. Auch dies ist auf dem ersten Blick beim Abschluss einer Zahnversicherung für die meisten nicht sofort ersichtlich. Oftmal wird bei einer Zahnversicherung nicht darauf geschaut, ob diese Zahnversicherung sich bei den Labor- und Matrialkosten an den üblichen Preisen orientiert oder, ob eigen Preisverzeichnisse die Grundlage der Berechnung bilden. Viele weitere Zahnversicherungen sehen Erstattungshöchstgrenzen nicht nur in den ersten Jahren vor, sonder erstatten nur begrenzte Beträge oder Anzahlen an Inalys und Implantaten. Andere Angebote einer Zahnversicherung erstatten nur die Personalkosten des Zahnarztes bis zu den Regelhöchstsätzen, obwohl diese oft auch darüber liegen.
Wer also eine Zahnversicherung abschließen möchte, sollte genau schauen, auf welchen Rechnungsbetrag sich die Erstattungssätze der Zahnversicherung beziehen, bzw. wie dieser Rechnungsbetrag ermittelt wird. Sehr ärgerlich ist es, wenn es zum Leistungsfall kommt und das wird es später und aus den zunächst angenommenen 80% Erstattungsleistung der Zahnversicherung wird im Endeffekt nur die Hälfte oder weniger.
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