Heutzutage findet man geradezu bei allen Berechnungen, die etwas mit dem Einkommen der Menschen zu tun haben, eine Beitragsbemessungsgrenze. Man kann zum Beispiel bei den Krankenkassen eine Zuzahlungsbefreiung für Medikamente beantragen. Es liegen Tabellen vor, auf denen die einzelnen Einkommensgrenzen festgehalten sind. Chronisch Kranke brauchen beispielsweise nur ein Prozent ihres Jahreseinkommens zuzahlen. Liegt der eingezahlte Betrag über diesem Regelsatz, bekommt man, wenn man sich alle nötigen Quittungen aufhebt, den Restbetrag zurückerstattet. Menschen, die keine chronische Krankheit nachweisen, also die die völlig gesund sind, müssen zwei Prozent des Jahreseinkommens bei Medikamenten zuzahlen. Auch hier gilt das gleiche Prinzip, ist die Zuzahlungsgrenze erreicht, wird der Überschuß von der Krankenkasse zurück gezahlt, vorausgesetzt man kann alle Belege nachweisen. Eine besondere Regelung gilt bei Harz 4 Empfängern, hier ist ein festgelegter Betrag zu leisten, welcher aber deutlich geringer ist, als bei Menschen mit Einkommen. Grundsätzlich findet man doch quer durchs Leben Berechnungen und Berechnungsgrenzen, sei es bei Versicherungen, oder bei Banken. Das Gute an diesen oftmals sehr komplizierten Rechnungen und Regelungen ist, dass man sich nicht selbst darum kümmern muß, sondern daß es dafür Fachleute gibt, die einem das abnehmen. So hat eben jeder sein Fachgebiet, es gibt nicht umsonst zahlreiche Berufe, jeder wählt das, was er am besten kann. Es sollte auch niemand über seine Ziele hinaus schießen, man soll bei seinen Stärken bleiben, und die Schwächen den anderen überlassen, die sich damit auskennen. Dann kann man sich sicher sein, das es auch richtig funktioniert. Grenzen gibt es überall im Leben, sei es als Beitragsbemessungsgrenze, oder als Grenze seiner eigenen Fähigkeiten.
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