Auch Privatpatienten sollten ihren Vertrag zur Kostenübernahme genau lesen
Ihr Versicherungsmakler Kassel berät heute Privatpatienten, da auch Sie nicht immer davon ausgehen können, dass ihnen sämtliche Kosten für Behandlungen, die sie in einer Privatklinik in Anspruch nehmen, von der privaten Krankenversicherung bezahlt werden. Manche Versicherungen begrenzen ihre zu übernehmenden Kosten nämlich auf 150% der Kosten die öffentlich Krankenhäuser für die gleiche Behandlung fordern. Dies entschied der Bundesgerichtshof am 24. Juni 2009 (Az.: IV ZR 212/07). Ein Mann beschloss sich in einer Privatklinik aufgrund eines Meniskusschadens operieren zu lassen. Die Kosten für diese Operation und die damit zusammenhängenden Behandlungen beliefen sich auf ca. 4000 Euro. Scheinbar hatte der Mann seinen Tarif nicht eingehend gelesen und war sehr erstaunt als er eine Rechnung erhielt. Er war der Ansicht, da er schließlich zwischen einer Privatklinik und einem öffentlichen Krankenhaus die Wahl habe, müsste nun auch die Versicherung die Rechnung vollständig übernehmen. Was er aber scheinbar nicht wusste, war dass sich die Kostenerstattung für Behandlungen auf 150% des gesetzlichen Regelsatzes der öffentlichen Kliniken bezog. Entsprechend zahlte die private Krankenversicherung 2.600 Euro. Diese Summe entsprach damit genau den 150% der 1.800 Euro, die ein öffentliches Krankenhaus für die gleiche Behandlung gefordert hätte. Der Patient wollte die Rechnung nicht zahlen und klagte auf volle Kostenübernahme. Der Bundesgerichtshof wies seine Klage jedoch ab. Hätte der Mann seinen Vertrag mit der nötigen Sorgfalt gelesen, wäre dieses Missverständnis nicht aufgekommen. Die Höchstleistung von 150% sei weder versteckt noch undurchsichtig, entschied das Gericht. Auch die Freiheit über die Wahl des Krankenhauses sei durch diese Klausel nicht beeinträchtigt, da sie durch den 50% Aufschlag genügend bedacht sei, so das Gericht.. Um nicht ähnliche böse Überraschungen zu erleben, ist es angeraten, vor einem Klinikaufenthalt, seinen Tarif noch einmal genau zu lesen
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