Die KFZ Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung für alle Autofahrer.
Egal ob Sie einen gebrauchtes Fahrzeug, einen Oldtimer, oder einen Neuwagen besitzen, überall können Autobesitzer und Interessierte etwas von der so genannten
KFZ Haftpflichtversicherung hören und darüber hinaus ist diese in Deutschland und der Europäischen Union auch noch verpflichtet, sodass weitere Kosten auf den Besitzer eines Kraftfahrzeuges zukommen, doch worum handelt es sich bei der Versicherung eigentlich genau?
Die Kfz Haftpflichtversicherung gehört zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherungen und soll den Schaden eines Unfalles, bzw. jeglichen Schaden den das Kraftfahrzeug und der jeweilige Fahrer verursachen, absichern. Dabei gelten innerhalb der einzelnen Versicherungsgeber in der Regel Höchstsummen und Grenzen.
In Deutschland muss jedes zugelassene
Kraftfahrzeug auch eine
Kfz Haftpflicht besitzen, es herrscht somit
Versicherungspflicht. Dabei ist zu beachten, dass die Versicherung grundlegend auf den Halter und nicht auf den Fahrer eines Fahrzeuges abgeschlossen wird. Im Falle einer Zahlungsaufforderung gegenüber dem Fahrer, ist der Halter zunächst einmal auch haftbar.
Bei der grundlegenden Versicherung werden dabei Personen und
Sachschäden,
Vermögensschäden und nicht materielle Schäden, wie zum Beispiel Schmerzensgeld abgedeckt.
Trotz der Pflicht eine
Kfz Haftpflicht abzuschließen, bieten die Versicherungen den Besitzern allerdings keine einheitlichen Preise und Höchstgrenzen, sodass der Halter sich hier selbst um einen möglichst guten Versicherungsschutz für wenig Geld kümmern muss. Zwischen den einzelnen Versicherungen gibt es deutliche Unterschiede in den Preisen und auch in den Staffelungen der
Versicherungssummen.
Diese Staffelungen werden in der Regel Schadenfreiheitsrabatt genannt und errechnen sich aus der Anzahl der Jahre in der das Fahrzeug ohne einen Unfall, oder Schadensansprüche versichert ist. Aber auch das Alter des eigenen Fahrzeuges, die jährliche Fahrleistung, bzw. der Beruf des Fahrzeughalters können erhebliche Einflüsse auf die Endkosten bei der Versicherung haben.
Aufgrund der Versicherungspflicht müssen alle
Kfz-Haftpflichtversicherungen Mindestdeckungssummen anbieten, damit eine grundlegende Deckung der Schadensersatzansprüche gewährleistet ist. Bei
Personenschäden handelt es sich dabei um 7,5 Millionen Euro, bei Sachschäden um 1 Million Euro.
Dabei ist für den Versicherungsnehmer zu beachten, dass die
Versicherung zu einer Zahlung der Leistung verpflichtet ist, außer es handelt sich um groben Vorsatz des Versicherungsnehmers.