Der Gründungszuschuss ist die beliebteste Förderung für eine Existenzgründung in Deutschland. Dabei wird aber vielfach nicht beachtet, wie die Beantragung der Förderung funktioniert. Wer sich nicht damit auskennt, kann Schwierigkeiten bekommen, den Gründungszuschuss zu erhalten.
Für viele Existenzgründer ist der Gründungszuschuss eine wertvolle finanzielle Hilfe. Er wird über mindestens neun Monate von den Arbeitsagenturen ausgezahlt, wenn ein Empfänger des Arbeitslosengeldes eins sich für eine Existenzgründung entscheidet. Die Höhe des Gründungszuschusses richtet sich nach der Höhe des Arbeitslosengeldanspruches: Die Arbeitsagentur zahlt monatlich den Betrag aus, der dem Arbeitslosengeld entspricht und legt noch 300 EUR hinzu, um einen Ausgleich für die Kosten der Sozialversicherung zu bieten. Wer den Gründungszuschuss beantragen will, sollte einige Tipps beachten:
Informieren Sie sich umfassend über die Höhe des Gründungszuschusses und auch über die Höhe der zu erwartenden Kosten für die Sozialversicherung. Oft ist mit dem Betrag von 300 EUR die Sozialversicherung nicht abgedeckt und wenn der Gründungszuschuss nicht sehr hoch ausfällt, reicht die monatliche Zahlung unter Umständen nicht, um die monatlichen Lebenshaltungskosten abzudecken.
Informieren Sie sich im Vorfeld auch gut über das Antragsverfahren beim
Gründungszuschuss. Die Beantragung kann nur dann erfolgreich sein, wenn noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld eins von drei Monaten besteht. Es müssen alle Formalitäten gegenüber der Arbeitsagentur eingehalten werden, um den Antrag auf Gründungszuschuss genehmigt zu bekommen.
Fangen Sie rechtzeitig an, Ihre Existenzgründung zu planen. Für den Gründungszuschuss müssen Sie bei der Arbeitsagentur mitsamt anderen Unterlagen einen Businessplan vorlegen. Der Businessplan ist das Dokument, in dem Sie Ihre Überlegungen und Berechnungen zu Papier bringen. Das dauert in vielen Fällen eine ganze Weile. Wer sich hierbei zeitlich unter Druck setzt, kann bei der Beantragung Schwierigkeiten bekommen.
Füllen Sie die Antragsformulare sorgfältig aus und informieren Sie sich rechtzeitig über berufsrechtliche Aspekte Ihrer Existenzgründung. Nicht jedes Unternehmen darf einfach gegründet werden. In vielen Fällen sind Genehmigungen oder ähnliches notwendig. Wer sich frühzeitig informiert, kann ein böses Erwachen vermeiden, wenn sich herausstellt, dass die Planung für die Existenzgründung an behördlichen Auflagen scheitert.
Wer im Vorfeld mit der Arbeitsagentur spricht und mit dem Bearbeiter oder der Bearbeiterin abklärt, wie und wann die Beantragung zu erfolgen hat, verschafft sich Vorteile. Beschäftigte der Arbeitsagentur sind auch nur Menschen und zwischen Menschen ist das persönliche Gespräch eben nicht mit Formularstapeln zu ersetzen.