Die Existenzgründung als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist weit verbreitet. Wer böse Überraschungen vermeiden will, der sollte sich vor der Existenzgründung gut über die Folgen informieren.
Die Existenzgründung ist ein beliebtes Thema und nichts ist einfacher, als eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zu gründen. Zumindest denken das viele Gründer und irrren sich damit gewaltig. Es ist in jedem Falle ratsam, vor der Existenzgründung zu prüfen, welche Rechtsform sich eignet - ob die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (kurz: GbR) sich dann wirklich geeignet zeigt, bleibt meist abzuwarten.
Zunächt müssen Sie wissen, dass die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts nur für eine Existenzgründung geeignet ist, bei der eine Personenmehrheit gründet. Für eine Einzelperson, die eine Existenzgründung plant, kommt die GbR nicht in Frage. Die GbR entsteht durch den alleinigen Beschluss von mehreren Personen, eine unternehmerische Tätigkeit gemeinsam aufzunehmen. Insofern ist die GbR wirklich einfach zu gründen, aber Vorsicht ist dabei geboten.
Häufig haben sich Gründer vor der gemeinsamen Gründung kaum Gedanken gemacht und sind wenig informiert über die Konsequenzen, die eine gemeinschaftliche Existenzgründung als GbR mit sich bringt. Eine der wichtigsten Folgen ist die Haftung der GbR-Gesellschafter: Jeder Gesellschafter haftet mit seinem gesamten Vermögen; also auch mit dem privaten Vermögen. Die Gesellschafter der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts sind weiterhin gesamtschuldnerisch haftbar. Das heisst: Jeder wird im Fall der Fälle herangezogen - nicht nur derjenige, der eventuell einen Fehler gemacht hat.
Wesentlicher Risikofaktor für das Bestehen von GbR's ist auch, dass meist kein Gesellschaftsvertrag existiert. Das führt im Laufe der Jahre häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen - meist weil sich die Existenzgründer nicht mehr verstehen. Wenn es um's Geld geht, hört der Spass eben oft auf und manchmal sogar die Freundschaft. Im Rahmen einer Existenzgründung als GbR ist es also sinnvoll, vor dem Schritt in die Selbstständigkeit einen Gesellschaftsvertrag zu machen. Der Gesellschaftsvertrag regelt Details wie beispielsweise den Austritt eines Gesellschafters. Entwürfe oder Musterverträge für GbR-Gründungen finden sich sowohl im Internet als auch bei Industrie- und Handelskammern. Mit Hilfe der Vorgaben in einem Mustervertrag können sich Gründer an den Regelungen "entlanghangeln und haben die Gelegenheit, wirklich alle wichtigen Punkte der Existenzgründung und des Fortbestehens zu regeln.
Wer sich vor der Existenzgründung gut informiert, hat halb gewonnen. Bei der GbR-Gründung gilt: Machen Sie sich die Konsequenzen klar und setzen Sie einen Gesellschaftsvertrag auf. So sparen Sie sich bei Streitigkeiten häufig den Gang zum Anwalt und eine enttäuschende Art der Zusammenarbeit mit Ihren Mitgründern.
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