Seit Januar 2005 gelten neue Regelungen für die Bezuschussung von Zahnersatz. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nun lediglich einen Festzuschuss, welcher in der Regel 50% der Kosten der so genannten Regelversorgung abdeckt. Die Regelversorgung stelltdabei die für den jeweiligen Befund, gemäß dem Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz (GMG),notwendige Standartversorgung dar. Der Festzuschuss ist somit nur noch abhängig vom Befund (z.B. Zahn 23 und 24 fehlen) und nicht mehr von der Art des gewählten Zahnersatzes. Wenn Sie als Patient einen aufwändigeren und höherwertigen Zahnersatz anstelle der einfacheren Regelversorgung wünschen (z.B. ein Implantat mit Vollkeramikaufbau anstelle einer Brücke) bezuschusst die Krankenkasse nur 50%der Kosten für die billigere Regelversorgung, die Mehrkosten müssen vom Patienten getragen werden.
Die Kosten für Zahnersatz setzen sich zusammen aus dem Honorar des Zahnarztes und den Laborkosten. Dabei entfallen im Durchschnitt nur etwa 1/3 der Gesamtkosten auf das zahnärztliche Honorar, den “Löwenanteil“ machen mit ca. 2/3 die Kosten für die zahntechnische Anfertigung des Zahnersatzes aus. Dementsprechend liegen die größten Einsparpotentiale in der Herstellung des Zahnersatzes. Es zeigt sich auch, dass die Kosten für Zahnersatz je nach Zahnlabor teilweise recht stark variieren, weshalb ein Preisvergleich durchaus lohnenswert sein kann. Auch sollte vor Beginn einer geplanten Behandlung nachgefragt werden, woher der betreffende Zahnarzt den Zahnersatz bezieht.
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