Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bezahlen die Privatkassen und die Postbeamtenkrankenkasse die Akupunktur. Doch wie sieht es bei den gesetzlichen Krankenkassen aus?
Bei den gesetzlichen Krankenkassen sieht die Situation anders aus: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, dass ab 1. Januar 2007 die gesetzlichen Krankenkassen Akupunktur bezahlen. Bedingung dafür ist jedoch, dass sie in Zusammenhang mit einer Schmerztherapie durchgeführt wird, z.B. bei Schmerzen in der Lendenwirbelsäule. Da sich nach medizinischen Tests kein positiver Unterschied im Vergleich zur Standardtherapie ergeben hat, wurde dagegen die Kopfschmerzbehandlung vom Leistungskatalog ausgeschlossen. In Wahrheit erachten die Ärztevertreter die vielen Studien zum Effekt und medizinischen Erfolg der Akupunktur als nur bedingt aufschlussreich. Da Doppelblindstudien, also diejenigen medizinischen studien, die über Wirksamkeit eines Medikaments Auskunft geben, sind bei der Akupunktur nicht möglich. Daher gelangt so gut wie keine Akupunkturstudie in der Evidenzklasse, also der Empfehlungsklasse, zu positiven Ereignissen.
Für die Ärzte gestaltet sich die Situation wie folgt: Ein Arzt, der für die Krankenkassen relevant sein will, muss im Besitz des Akupunkturdiploms sein oder in ihrer Bezeichung zusätzlich "Akupunktur" führen. Mit Beginn des Jahres 2008 ist der Nachweis einer Psychosomatik-Ausbildung und schmerztherapeutischen Fortbildung im Umfang von jeweils 80 Stunden in Psychosomatik und Schmerztherapie erforderlich.
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