Abmahnung wegen Filesharing – Die Dr. Wachs Rechtsanwälte helfen
Seit nunmehr sieben Jahren werden Internetanschlussinhaber mit Abmahnungen konfrontiert. In der Regel geht es in diesen Fällen um den Vorwurf, ein Lied, ein Spiel oder einen Film in einem Peer-to-Peer Netzwerk verbreitet zu haben. In diesen Abmahnungen werden in der Regel enorm hohe Geldbeträge sowie die Abgabe einer sogenannten Unterlassungserklärung gefordert. Das Problem bei den Abmahnungen ist, dass im Rahmen der vorangehenden Ermittlung immer nur der registrierte Anschlussinhaber und nicht der konkrete Täter ausfindig gemacht werden kann. Somit ergibt sich im Zusammenhang mit der Täterfrage regelmäßig enormes Streitpotential. Weiterführend ist ein Problempunkt, dass die in Abmahnungen geforderten Beträge oft zu hoch angesetzt sind. Die Forderungen variieren zwischen 400 und 1200 Euro für vergleichbare Fälle. Eine richtige Rechtssicherheit ist somit nicht gegeben. Der Dritte Problempunkt ist die Unterlassungserklärung. Mit dieser soll sich der Betroffene verpflichten das gerügte Verhalten zu beenden und nicht mehr zu wiederholen. Den Abmahnungen sind regelmäßig bereits von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärungen beigefügt. Diese sind oft zu weit gefasst und enthalten oftmals Formulierungen, die dem Unterzeichner nur wenige Chancen geben, die Angelegenheit ohne großen Schaden zu beenden
Die Dr. Wachs Rechtsanwälte vertreten seit Jahren Abgemahnte aus ganz Deutschland und haben ein Verteidigungsprofil entwickelt, welches nun kurz vorgestellt werden soll.
Wer mit einer Abmahnung konfrontiert wird, der sollte sich erstmal informieren. Möglichkeiten hierzu bietet das Portal: www.Dr-Abmahnung.de. Hier finden Betroffene grundlegende Informationen zu dem Thema Abmahnung und relevante Bereichen wie z.B. der Verjährung, zu möglichen Klagen, zu Mahnbescheiden und den jeweiligen Besonderheiten der abmahnenden Kanzleien. Hierzu zählen unter anderem die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München, Rechtsanwalt Daniel Sebastian oder Fareds. Wenn der Abgemahnte sich zu dem Thema eingelesen hat, kann er sich im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. Auch eine Kontaktaufnahme per Mail oder durch einen persönlichen Besuch in der Hamburger Kanzlei ist möglich und erwünscht. In diesem ersten Kontakt geht es darum, die Angelegenheit mit einem Anwalt zu besprechen, ohne das Kosten für den Abgemahnte entstehen. In erster Linie und im Vordergrund steht, dass der Betroffene informiert ist und entscheiden kann was das Beste für ihn ist. Um auch eine unabhängige Meinung einholen zu können, besteht immer die Möglichkeit, sich auf weiteren Internetseiten von Initiativen und Vereinen einzulesen.
Abschließend, wenn diese ersten Schritte durchlaufen sind, bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte eine außergerichtlich Verteidigung für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag an. Ziel einer Verteidigung ist es dann, die Abmahnung kritisch zu prüfen und unberechtigte Anteile zurückzuweisen. Die Beauftragung soll niemals in der Unruhe der ersten Stunden nach dem Erhalt der Abmahnung geschehen, sondern nur durch einen zuvor informierten Abgemahnten, der mündig entscheidet, ob das von den Dr. Wachs Anwälten angebotene Packet das Richtige für ihn ist. Wir helfen gerne.
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