Verband sozialer Wettbewerb als Bedrohung für junge Existenzgründer
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Aggressivität des staatlich legitimierten Berliner "Verband sozialer Wettbewerb" als Bedrohung für junge Existenzgründer

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vor 2 ½ Jahren nahmen wir, die Gründer von corpus curare, all unser Know-how, all unseren Mut und all unsere Ersparnisse und die der Eltern noch dazu und begründeten als erste eigene Existenz ein kleines Unternehmen im Berliner Bezirk Prenzlauer Berg. Ein Unternehmen das Menschen ein „sich wohlfühlen“ schenken soll. Für das Werden dieses Geschäftes arbeiteten wir seither ohne Pause, ohne Urlaub. Dabei sind wir hoch verschuldet aber auch hoch motiviert. Jedenfalls bis vor einigen Wochen. Seitdem wir von einem „Verband sozialer Wettbewerb“ und durch sie beauftragte Anwaltskanzleien mit Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Strafverfahren überzogen werden schwindet die Motivation. Es ist schwierig eine Firma zu leiten, wenn man damit rechnen muss, dass diese in Ihrer wirtschaftlichen Existenz zerstört wird. Es fällt schwer Leidenschaft und Zeit zu opfern, wenn man Verhandlungskosten zahlen muss. Laut Aussage unserer Rechtsanwälte ist das was uns gerade geschieht und nachfolgend beschreiben wird, politisch genau so gewollt. Zudem muss auch wer ein Kleinunternehmen gründet, die horrenden Anwaltskosten, Gerichts- und Bearbeitungsgebühren tragen können. Dabei handeln wir in dem Gefühl nichts verbotenes zu tun. (Anlage 7) Das können und wollen wir nicht glauben, steht es doch auch im Widerspruch zu dem erklärten Ziel, selbst einem völlig mittellosen Hartz IV Empfänger den Start in eine Selbständigkeit zu ermöglichen.

Der weiße Riese und eine Abmahnwelle oder David gegen Goliath Dass ich Mars brauche, wenn meine Mannschaft mich braucht, ist eine faustdicke Lüge. Mars macht mich zu dem mobil, bei Arbeit, Sport und Spiel. In Kartoffelchips sind nicht nur 99 Chips sondern zusätzlich noch ganz viel Spaß. Auch Wimpern sollen durch Auftragen einer Wimperntusche entscheidend verlängert werden. Auch der weiße Riese entpuppt sich nach genauer Betrachtung, weder als weiß noch als Riese, nur als Waschmittel. Irreführende Versprechen? Kann ich mit einem Roll-On Cellulite beseitigen, den Alterungsprozess durch Nahrungsergänzungsmittel und verschiedene kosmetische Cremes und Lotionen wirklich aufhalten? Erfolgreich ist der Verein „Verband für sozialen Wettbewerb“ aus Berlin, der den Verbraucher vor irreführender Werbung schützen soll, nicht. Oder geht es dem Verein „Verband für sozialen Wettbewerb“ am Ende gar nicht um den Schutz des Verbrauchers, wenn er reihenweise Abmahnungen wegen Begriffen wie: „Hautverjüngung“ oder „Fett weg mit Ultraschall“ an die Kosmetik- und Beauty-Branche verschickt? Der Verdacht, dass hier der Gesetzgeber fehlinterpretiert wird, liegt nahe. Es ist kaum zu glauben, dass der Gesetzgeber die vorliegenden und vergleichbare Fälle als „eilbedürftig“ einstufen würde oder meinem Kleinunternehmen unterstellt „spürbar“ den Markt zu beeinflussen. Auch ein nicht einzulösendes Heilversprechen bedürfte zuvor einer Erkrankung. Sind „unliebsame Fettpölsterchen“ eine Krankheit, gibt es also Heilung? Durch diese Auslegung aber wird der Abgemahnte unter einen starke Zeitdruck gesetzt. Bei Fristversäumnis und/oder Zuwiderhandlung drohen 5100,- EUR Strafe. Allein die Zustellung der Abmahnung läßt sich der Verein "Verband für sozialen Wettbewerb" mit 166,60 EUR honorieren. So unter Zugzwang werden Unterlassungerklärungen unterschrieben, deren einziger Zweck es bei näherer Betrachtung zu sein scheint, unliebsame Konkurrenz auszuschalten und leicht Geld zu verdienen. Der Verein „Verband für sozialen Wettbewerb“ geht in diesem Zusammenhang sogar soweit, das Zitieren unzweifelhafter naturwissenschaftlicher Gesetzmäßigkeiten zu verbieten (Gesetz von Bernoulli). Oder beispielsweise ernsthaft den Gebrauch des Wortes „Fettpolster“ abzumahnen. In der Annahme, dass es sich bei dem Verband aber nicht um eine Interessenvertretung einer Lobby handelt, ist klar, dass die Unterlassungserklärungen zu weit reichen. Die Bezeichnung „Ultraschall Fettreduktion“ steht für ein Verfahren. Dieses Verfahren wurde nicht zuletzt durch Medien wie Tageszeitung, Fachpresse, ZDF, RTL, Sat1 unter genau dieser Bezeichnung publik und auch von ganz unterschiedlichen medizinischen Kapazitäten ausführlich besprochen und bekannt gemacht. Die Bezeichnung ist daher inzwischen untrennbar mit diesem Verfahren verbunden und sagt zunächst nichts über die Methode oder birgt gar ein unhaltbares Versprechen. „Ultraschall Fettreduktion“ ist nicht mehr aber eben auch nicht weniger als eine umgangssprachliche Bezeichnung. Aber genau die umgangssprachlichen Bezeichnungen sind es, nachdem der Internetnutzer und Verbraucher bei seinem Streben nach Informationen sucht. Findet er die Seite nicht, werden ihm wichtige Informationen vorenthalten. Ohne die Verwendung von Schlüsselbegriffen wird der Verbraucher keine Vergleichsinformationen finden. Das möchte sicherlich weder der Verein „Verband für sozialen Wettbewerb“ noch die seriösen Anbieter der Methode. Auch ist der freistehende Begriff „Ultraschall Fettreduktion“ für sich genommen keineswegs irreführend. Bei Eingabe dieses Begriffs in eine Suchmaschine findet z.B. Google über 40.000 Einträge. Alle Einträge behandeln dabei genau dieses Verfahren. Angeboten werden dabei verschiedenste und auch medizinische Veröffentlichungen in Fachzeitungen und Foren, Studien, Statements von Betroffenen, positive und negative Erfahrungen, Bilder, Sendungen aus öffentlichen und privaten Sendeanstalten und natürlich auch Hersteller und Anbieter. Kurzum, der Verbraucher bekommt ein umfassendes Informationsangebot gerade unter diesem Suchbegriff. In die Irre geführt wird der Verbraucher erst dadurch, dass Anbieter durch den Verein „Verband für sozialen Wettbewerb“ zu uneinheitlichen Wortneuschöpfungen gezwungen werden. Beispielsweise: Bodyforming, Bodycontouring, Bodysculpting, Ultraschallkavitation, Fettzellenreduktion, Fetauflösung oder Fettweg mit Ultraschall. Der Verbraucher muss davon ausgehen, dass es sich um ein anderes als das ihm ggf. bereits unter dem Namen „Ultraschall Fettreduktion“ bekannte Verfahren handelt. Die Vergleichbarkeit wird durch die ungleiche Bezeichnung drastisch eingeschränkt. Diese Situation ist absurd und kann nicht im öffentlichen Interesse liegen! Gegen das Verfahren selbst hat der Verein „Verband für sozialen Wettbewerb“ aber nichts einzuwenden bzw. ist er hierzu nicht befugt. Faktisch geht es also allein um ein Werbeverbot. Aber worin liegt der Sinn, wer hat daran Interesse, wo liegt das Problem? Nur der zufriedene Kunde vereinbart einen neuen Termin, empfiehlt weiter. Aber auch die sogenannte „Fettweg Spritze“ sorgt keinesfalls für eine direkte Fettweg Wirkung. Vielmehr animiert ein Hormon den Körper selbst Fetteinlagerungen abzubauen. Der Verein „Verband für sozialen Wettbewerb“ ist es, der unseres Erachtens zur Irreführung des Verbrauchers beiträgt. Die Bemühungen das freie Wort mittels einschüchternden Abmahnungen einzuschränken, lässt aufhorchen. Unsere Legislative sollte dahin gehend tätig werden, dass solche Vereine in ihren Abmahnungen konkret offen legen müssen, wer sich auf den Schlips getreten fühlt und verpflichtet werden, das Verfahren vor einem kostengünstigen Schiedsgericht zu beginnen. Anlagen unter: http://www.corpuscurare.de/pdf/Zusammenfassung


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