Die Rechtslinguistik ist ein komplexes Themengebiet mit interessanten Zusammenhängen. Wie sich juristische Übersetzungen und Arbeiten von anderen Wissenschaften unterscheiden, wird im Artikel deutlich.
Interessanter Einblick in die Rechtslinguistik und wie sich juristische Übersetzungen und Arbeiten von anderen Wissenschaften unterscheiden.
Wissen Sie was Konkordanz bedeutet und was genau dieser Begriff in dem Bereich der Rechtswissenschaften zu suchen hat? Der Begriff kommt aus dem lateinischen und bedeutet soviel wie „übereinstimmen“. Wahrscheinlich kennen Sie den Begriff aus einem anderen Fachbereich, denn er wird in vielen Zusammenhängen genutzt:
Textwissenschaften
Bibelwisschenschaften
Zeitschriften
Geologie
Genetik
Medizin
In den gelisteten Fachbereichen hat das Wort auch unterschiedliche Bedeutungen, aber in juristischen Arbeiten und Übersetzungen nimmt es eine ganz bestimmte und wichtige Rolle ein. Interessant ist die Beziehung zur Sprachwissenschaft, denn das ist die nächstliegende Bedeutung zur juristischen Verwendung. Es beschreibt die Übereinstimmung eines Verbs/Attributs mit dem als Ausgangsbegriff gedachten Nomen.
Zurück zur Ausgangsfrage: Was hat nun Konkordanz in dem Bereich von Jura zu suchen?
Bei der Konkordanz in der Rechtslinguistik geht es um die absolute Eindeutigkeit in der Ausdrucksweise. Um Tatbestand und Rechtsfolge möglichst genau beschreiben zu können, sind präzise Aussagen und Fachbegriffe mit nur einer Bedeutung unumgänglich. Recht kann nur durch Sprache zum Ausdruck gebracht werden, daher ist die exakte Terminologie so entscheidend. Ohne die gemeinsame Grundlage der Begrifflichkeiten, die juristische Studiengänge oftmals sehr zäh und trocken erscheinen lässt, wäre die Kommunikation unter Juristen, Rechtswissenschaftlern und weiteren Experten sehr fehlerhaft und erschwert. Die eindeutige Ausdrucksweise (Konkordanz) dient daher der Vorbeugung von Missverständnissen und zweideutiger Kommunikation. Unterschiedliche Interpretationen von ein und demselben Begriff können zu langwierigen Diskussionen ohne sichtbaren Erfolg führen.
Woran kann man das festmachen?
Es gibt sehr interessante Beispiele die zeigen, wie sich die juristische Fachsprache von der Alltagsprache unterscheidet. Wenn Juristen den Term „vom Grundsatz her“ nutzen weist es darauf hin, dass Ausnahmen möglich sind. Es hat keine absolute Gesetzmäßigkeit. Der Begriff wird eher im Sinne von „im Prinzip“ genutzt. Wohingegen in der Alltagssprache eher „immer“ genutzt wird. Es wird im Sinne von es sind keine Ausnahmen möglich verstanden.
Ein weiteres exemplarisches Beispiel bei dem es wieder um die Ausnahmeregelung geht ist das Wort „regelmäßig“. Im juristischen Sinn impliziert es den Fall, dass keine Ausnahme zu erwarten sind, wobei der Alltagssprachler eher den zeitlichen Aspekt sieht – sprich ein Ereignis das zeitlich folgend oder immer wiederkehrt.
Das wohl beste und eindeutigste Beispiel ist „wenn Gefahr im Verzug“ ist. In der Rechtwissenschaft steht die wort-wörtliche Bedeutung im Vordergrund. Die Gefahr ist verzögert und nicht unmittelbar. Umgangssprachlich bedeutet es eher so viel wie die Gefahr ist immediat und greifbar.
Interessante Randnotiz
In der Schweiz wurde „Konkordanz“ zum Wort des Jahres in dem Jahr 2003 gewählt. Allerdings entspringt das Wort dort einer politischen Abstammung. Es bedeutet so viel wie Freiwilligkeit und Bereitschaft zwischen politischen Parteien zu vermitteln als zu konfrontieren.
Eine Anekdote, die liebevoll den Gebrauch juristischer Fachsprache beschreibt, sind die Begriffe Juristendeutsch oder Juristenlatein.
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