Eine Durchsuchung ist für den Betroffenen ein erheblicher Eingriff in seine Privatsphäre und ihre Anordnung und Durchführung per Gesetz mit hohen Hürden belegt. Ist sie jedoch erst einmal angeordnet, so ist es fast unmöglich, sie aufzuhalten. Selbst, wenn die gesuchten Gegenstände oder Unterlagen gefunden wurden, wird die Durchsuchung weitergeführt. Begründet wird dies mit einer Gefahr, die im Verzug ist. Werden dabei weitere strafrelevante Gegenstände oder Unterlagen gefunden, so sind diese zwar unter Umständen gar nicht verwendungsfähig, zum Beispiel, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass die Durchsuchung, die zum Auffinden der fraglichen Dinge geführt, gezielt nach weiteren Beweismitteln durchgeführt wurde. Doch verlassen kann man sich darauf nicht. Auf der Webseite rechtsanwalt-berlin.info kann man nachlesen, wie man sich im Falle einer Durchsuchung verhalten sollte. Ein wichtiger Tipp ist zum Beispiel, den Durchsuchungsbefehl gründlich zu lesen.
Sollten sich dort angegeben über den bei der Durchsuchung zu findenden Gegenstand oder Unterlagen befinden, so ist es ratsam, diese herauszugeben. Man vermeidet damit nämlich die weitere Durchsuchung. Dies ist sicherlich nicht nur psychisch weniger belastend, sondern kann auch verhindern, dass noch mehr gefunden wird, dass unter Umständen strafrelevant ist. Werden Unterlagen beschlagnahmt, so sollte man diese kopieren, um gegebenenfalls Beweis führen zu können, wenn sich Zweifel an der Richtigkeit der vor Gericht vorgelegten Akten ergeben. Werden bei einer Durchsuchung die gesuchten Gegenstände gefunden, so muss ein Protokoll angefertigt werden, das genau bezeichnet, welche Gegenstände beschlagnahmt wurden. Sowohl das Anfertigen von Kopien wie auch die Pflicht, ein Protokoll anzufertigen, dienen dazu, bei nachträglichen notwendigen Überprüfungen Sicherheit darüber zu schaffen, was bei der Durchsuchung gesucht und beschlagnahmt wurde. In jedem Fall sollten Betroffenen nach der Durchsuchung den Rat eines erfahrenen Strafverteidigers einholen und ihn gegebenenfalls mit dem Mandat zur Verteidigung beauftragen, falls strafrelevante Unterlagen oder Gegenstände gefunden wurden. Nur ein Fachanwalt mit entsprechenden Kenntnissen kann zuverlässig beurteilen, wie weiter vorzugehen ist und welche Konsequenzen das gefundene Material für den Beschuldigten haben kann.
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