Auch Privatleute haben einen Anlass für die Ermittlungen einer Detektei.
Nicht nur Unternehmer auch Privatleute kommen immer häufiger in die Verlegenheit, dass sie von einem Schuldner hereingelegt wurden. Selbst wenn die betrügerische Absicht nachträglich auf der Hand zu liegen scheint, ist eine Anzeige häufig wenig wert, wenn die Person sich aus dem Staub gemacht hat, womöglich sogar ins benachbarte Ausland, wo der hiesigen Polizei die Hände gebunden sind. Zumal die Behördenmühlen langsam mahlen. Doch je mehr Zeit einer Person zum Untertauchen zur Verfügung steht, umso erfolgreicher wird ihr das gelingen, weshalb eher schnelles Handeln angesagt ist. In solchen Fällen kann die Expressermittlung einer Detektei helfen. Vor allem einer Detektei, die auch europaweit tätig werden und somit auch Personen im Ausland ausfindig machen kann. Eine solche Detektei findet sich z.B. auf der Internetseite www.lentz-detektei.de. In diesem Fall kann der Betreffende den Auftrag auch schnell, und unbürokratisch online mit Hilfe eines dort eingestellten Formulars erstellen.
Die kostengünstigen Preise sind vorab einsehbar, so dass sich jeder gleich ein Bild davon machen kann, was er genau bestellen möchte und welcher Aufwand sie lohnt. Dafür bekommt der Kunde sogar eine Erfolgsgarantie. Voraussetzung ist lediglich ein berechtigtes Interesse, das dem Bundesdatenschutz genügt. Das allerdings ist maßgeblich, damit die Detektei tätig wird. Ein berechtigtes Interesse liegt unter anderem dann vor, wenn der Auftraggeber zivilrechtliche Ansprüche an die gesuchte Person stellen kann – z.B. Mahnbescheide, Vollstreckung. Andere Interessen, die eine Kontaktdaten-Ermittlung erlauben wären z.B. solche, die darauf abzielen, arbeitsrechtliche Sanktionen wie Abmahnung oder Kündigung durchzusetzen, wenn sich Mietnomaden aus dem Staub gemacht haben, wenn Unterhaltspflichtige untergetaucht sind oder Personen ermittelt werden sollen, die den Auftraggeber schädigen bzw. bedrohen. Im Einzelfall wird eine seriöse Detektei genau überprüfen, ob ein berechtigtes Interesse besteht, denn schließlich müssen Bürger andererseits auch vor unliebsamen und ungerechtfertigten Belästigungen und Bedrohungen geschützt werden. Liegt aber eine solche Berechtigung vor, sind die Expressermittlungen nicht nur bequem und schnell online in Auftrag zu geben, auch die Ermittlungsergebnisse selbst werden rasch (meist in wenigen Tagen) geliefert. Ein so ermittelter Schuldner kann dann zur Rechenschaft gezogen werden, es können ihm gerichtliche Mahnbescheide zugestellt und auch eine Vollstreckung beantragt werden und zudem kann der Schuldner auch noch für die Kosten der Ermittlung haftbar gemacht werden.
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