Scheiden kann wehtun - auch beim Auszug aus der Wohnung
Wenn der Umzug ansteht, kommt es zwischen Vermieter und ehemaligem Mieter oft zu unschönen Auseinandersetzungen. Viele Fragen und Probleme, die zuvor aufgeschoben oder schlicht vergessen wurden, drängen nun zur Klärung. Dabei kommt es häufig zu Streitigkeiten, die vermeidbar gewesen wären – hätte man sich zuvor um die vertraglichen und rechtlichen Aspekte gekümmert und sich informiert. Diese Lücke zu schließen schickt sich der Infoshot Mietvertrag an, den die Website www.mixed-zone.de anbietet. Viele Fragen können so geklärt werden, ehe sich ein womöglich kostenintensiver Streit entfachen kann.
So ist es zum Beispiel immer wieder ein Streitpunkt, was mit der Kaution geschieht: kann der Mieter sie in den letzten Monaten „abwohnen“, bis wann muss sie zurückerstattet werden, wem stehen die Zinsen zu, und wie muss sie überhaupt vom Vermieter angelegt werden? Zu solchen und anderen Fragen bietet der Artikel die passenden Antworten. So ist es etwa nicht rechtens, die letzten Mietzahlungen einzubehalten und auf diese Weise die Kaution abzuwohnen. Auch wenn es verlockend klingt (vielleicht weil man Kautions-Schummelei seitens des Vermieters vermutet) – die Kaution soll unter anderem für die Beseitigung eventueller vom Mieter verursachter und nicht reparierter Schäden an der Wohnung dienen. Schon allein, weil dies nicht mehr möglich ist, wenn sie „verbraucht“ wurde, darf eine solche missbräuchliche Verwendung nicht stattfinden.
Auch die Anlage der Kaution unterliegt Richtlinien: so muss der Vermieter die ihm überlassene Sicherheitsleistung getrennt von seinem übrigen Vermögen anlegen – und die Zinsen daraus stehen dem Mieter zu und nicht etwa dem Vermieter.
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