Das Mediationsverfahren als Alternative zum Gerichtsprozess
Der auch in Deutschland immer beliebter werdenden Mediation kommt als außergerichtliches Alternativverfahren zu Gerichtsprozessen eine große Rolle zu. Immer mehr Menschen entscheiden sich für diesen Weg, ihre Streitigkeiten zu schlichten, und ist kein Richterspruch in einer Angelegenheit von nöten, empfiehlt sich diese Mediation auch für sehr viele Fälle des Familienrechts. Gerade die sehr privaten und mit einer oftmals jahrelangen Vorgeschichte einhergehenden Streitfälle im Familienrecht sind für alle Beteiligten sehr belastend, und umso unangenehmer ist es, daß hierin Fremde wie Anwalt und Richter "ihre Nase" dabei haben. Oftmals kommt das Gefühl der Unterlegenheit oder ungerechten Behandlung mit dazu beim im Richterspruch "Unterlegenen". Dies alles läßt sich bei der Mediation vermeiden, denn sie basiert darauf, daß die beiden Konfliktparteien ihre Streitigkeiten im Gespräch klären und einen für beide Partner befriedigenden Kompromiß erarbeiten. Der einzig "Dritte" im Bunde ist hierbei der Mediator, der als neutraler und unparteiischer Mittler und Moderator fungiert; er verfolgt die Gespräche und hält die Ergebnisse und ausgearbeiteten Kompromisse schriftlich fest, greift jedoch niemals wertend, urteilend oder parteiisch lenkend in den Verlauf ein. Zu dem Vorteil, daß die Parteien sich also weder gegängelt noch Paragraphen ausgeliefert fühlen wie in einem Gerichtsprozess, sondern ihren Problemfall selbst lösen, kommt bei der Mediation noch das große Plus hinzu, daß sie an Kosten lediglich das Honorar für den Mediator verursacht und an Zeit nur die Stunden, die benötigt werden bis ein Kompromiß bzw. eine Lösung von den Konfliktparteien gefunden wurde. Es werden mit der Mediation also nicht nur eine Menge langwieriger teurer Gerichtsprozesse umgangen, sondern sie dient vor allem dem selbstbestimmten und erwachsenem fairen Lösen gerade bei familienrechtlichen und somit immer zwischenmenschlichen Streitfällen.
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