Schuldner haben es in aller Regel nicht leicht. Besonders dann nicht, wenn sie sich erstmalig in dieser misslichen finanziellen Lage befinden. Neben dem psychischen Druck prasseln eine Vielzahl neue Fachbegriffe auf einen ein und vieles wirkt unverständlich. Um hier ein wenig Hilfe leisten und für mehr Verständnis sorgen zu können, werden auf dieser Webseite immer mal wieder wichtige Begriffe erläutert. Einer der grundlegendsten Begriffe in diesem Zusammenhang ist das "Insolvenzverfahren" und aus diesem Grund wird dieses zu Beginn erläutert. Denn jede Anmeldung zur Insolvenz kann immer ein sogennantes Insolvenzverfahren zur Folge haben.
Das Insolvenzverfahren und seine Ziele
Bei einem Insolvenzverfahren handelt es sich in Deutschland um ein spezielles Verfahren der Zwangsvollstreckung. Dieses Verfahren wird durch die sog. Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Das Ziel eines Insolvenzverfahrens ist jedoch nicht nur die geordnete Abwicklung der Insolvenz, sondern ebenfalls die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit. Dies geschieht normalerweise bei Firmen durch eine Auflösung, bei natürlichen Personen durch eine Restschuldbefreiung. Während der gesamten Dauer der Insolvenz müssen die Schuldner ein hohes Maß an Disziplin und Durchhaltevermögen haben.
Privatpersonen im Verbraucherinsolvenzverfahren
Bei Privatleuten spricht man in diesem Zusammenhang von einem Verbraucherinsolvenzverfahren. Durch dieses Verfahren haben überschuldete Menschen die Chance, einen wirtschaftlichen Neuanfang zu beginnen. Denn innerhalb von 6 bis 8 Jahren können Sie sich im Rahmen eines dreistufigen Verfahrens von Ihren Schulden befreien. Ein Verbraucherinsolvenzverfahren muss beim zuständigen Insolvenzgericht beantragt werden. Hierbei handelt es sich gewöhnlich um Ihr Amtsgericht. Um ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen zu können müssen Sie allerdings schon zahlungsunfähig sein oder aber eine Illiquidität direkt anstehen. Für Sie ist es von Nutzen, wenn Sie schon vor der Zahlungsunfähigkeit einer Schuldnerberatungsstelle einen Besuch abstatten. Denn diese kann Ihnen für den Antrag des Insolvenzverfahrens zertifizieren, dass eine außergerichtliche Einigung gescheitert ist (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Für den Fall, dass am Ende des Verbraucherinsolvenzverfahrens noch Vermögen beim Schuldner vorhanden ist, wird dieses verwertet. Sobald diese Verwertung erledigt ist, wird das Insolvenzverfahren aufgehoben.
Schuldnerberatungen können helfen
Weil die gesetzlichen Bestimmungen bei einem Insolvenzverfahren äußerst komplex sind, ist eine Begleitung vom Fach ratsam. Eine Schuldnerberatung kann Sie dabei fachlich unterstützen und Sie vor überflüssigen Schnitzern beschützen.
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