Das Deutsche Erbrecht regelt alles zum Thema Testament und Erben
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Das Deutsche Erbrecht regelt alles zum Thema Testament und Erben

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Das Erbrecht ist ein Bestandteil des Grundgesetzes und als solches ein Grundrecht. Darin wird geregelt, wie im Falle des Todes mit dem Vermögen der verstorbenen Person umgegangen werden muss.

Was steht im Erbrecht?

Im Erbrecht ist verankert, wie die gesetzliche Erbfolge aussieht. Welche Erben in welcher Reihenfolge und mit welchen Anteilen am Vermögen des Verstorbenen bedacht werden. Die gesetzliche Erbfolge ist ein kompliziertes Feld und wird ebenfalls per Gesetz geregelt. Nicht immer hat der Verstorbene ein Testament hinterlassen und dann wird über das Erbrecht den Erben der jeweilige Anteil zugesprochen.

Im Erbrecht ist auch das Ausschlagen eines Erbes vorgesehen. Die Möglichkeit hat jeder der Erben, es besteht keine Verpflichtung dazu, ein Erbe anzunehmen. Dies wird insbesondere der Fall sein, wenn zu befürchten ist, dass das Erbe nur aus Schulden besteht, die dann übernommen werden müssen.

Was wird im Erbrecht noch geregelt?

Eine Schenkung ist auch im Erbrecht geregelt. Dabei überlasst man zu Lebzeiten einer anderen Person einen bestimmten Vermögenswert. Oft wird ein Haus überlassen verbunden mit der Bitte um Pflege, falls dies einmal nötig sein wird. Aber auch eine Schenkung kann zum Nachteil werden, wenn der Schenker plötzlich zum Sozialfall wird, kann sie zurückverlangt werden.

Das Erbrecht regelt alle mit dem Thema Erben verbundenen Fragen, wenn es um das Testament selbst handelt, oder um den Pflichtteil geht. Ein Notar ist zur Eröffnung eines Testamentes notwendig, weil das Testament bestenfalls von einem Notar aufgesetzt werden sollte. Dieser wird auch bei einer Schenkung aufgesucht. Wenn es Streitigkeiten über den Pflichtteil oder das Erben an sich geht, ist der Gang zum Anwalt unabdingbar.


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