Wenn Sie ein neues Auto zulassen brauche Sie eine Autoversicherung. Die Autoversicherung ist in Deutschland eine sogenannte Pflichtversicherung. Das heisst das man wenn man ein Auto anmeldet brauch man zur Zulassung eine Bestätigung der Versicherung (Doppelkarte). Diese Doppelkarte bleibt nach der Zulassung bei der Zulassungestelle. Die Zulassungstelle ergänzt die Karte um Angaben wie KFZ Kennzeichen und dann wird die Karte von der Zulassungstelle an die Versicherung weiterleitet.
Es gibt verschiedene Arten der Autoversicherung:
Haftplichtversicherung: Die KFZ Haftpflicht über nimmt folgende Schäden wenn Sie für den Unfall veranwortlich und aber nur beim Unfallgegner. Eimal Personenschäden wie die Heilungskosten und eine Rente bei Invalidität, Vermögensschäden, Schmerzensgeld und Sachschäden wie Reperaturen an anderen Fahrzeugen und Reperaturen an Objekten wie Strassenbegrenzungen.
Teilkasko: Die Teilkasko übernimmt zusätzlich Schäden am eigenen Auto durch Brand, Explosion, Diebstahl, Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Glasschäden und Marderbiss ohne Folgenschäden
Vollkasko: Die Vollkasko schliesst die Teilkasko mit ein und übernimmt zusätzlich noch Schäden am eigenen Auto durch selbstverschuldete Unfälle, bei Fahrflucht wenn der Unfallgegener nicht ermittelt werden kann, wenn der Unfallgegener nicht haftbar zu machen ist.
Die Teilkasko und Vollkasko sind nicht wie die Haftpflicht ein Pflichtversicherung sondern freiwilige Zusatzversicherungen.