Selbstständige haben grundsätzlich Auswahlmöglichkeiten der Krankenversicherung. Zum einen gibt es die Möglichkeit der privaten Krankenversicherung, zum anderen kann eine selbstständige Person eine freiwillige Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenkasse abschließen. Bevorzugt wird wegen der günstigeren Tarife meist die private Krankenversicherung. Die Beiträge errechnen sich hier aus drei Komponenten. Wie alt ist die Person, welches Geschlecht hat sie und welche Vorerkrankungen gibt es. Ein junger Mann mit keinerlei gesundheitlichen Einschränkungen zahlt einen niedrigeren Beitrag als eine ältere Dame mit Vorerkrankungen. In der gesetzlichen Krankenkasse macht sich die Beitragshöhe am Einkommen fest. Gerade selbstständig arbeitende Personen haben häufig ein recht hohes Einkommen, was einen hohen GKV-Beitrag zur Folge hätte. Anders als bei Festangestellten, gibt es bei Selbstständigen kein Mindesteinkommen, um eine private Krankenversicherung zu bekommen. Allein die Selbstständigkeit reicht als Berechtigung aus. Der Vorteil für den Versicherten liegt darin, dass der volle Umfang der Krankenversicherung genutzt werden kann. Die GKV hat einige Einschränkungen im Leistungsumfang, die von der PKV abgedeckt werden. Wie umfangreich die Leistungen sind, hängt vom gewählten Tarif ab. In Premiumtarifen werden sogar Zuschüsse für Sehhilfen und Zahnersatz gewährt. Nimmt die selbstständige Person eine versicherungspflichtige Tätigkeit auf, wird er ohne Probleme wieder in einer gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen. Die Versicherung läuft dann wieder über den Arbeitgeber.
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