Stellen Sie sich vor, ein Familienvater muss aus beruflichen Gründen ins Ausland. Hierzu wird dem Familienvater selbstverständlich von der Firma ein Flugticket gestellt. Abends hören die zu Hause gelassene Ehefrau und ihre beiden Kinder von einem Flugzeugabsturz genau in dem Land, wo sich ihr Ehemann und Vater derzeit aufhalten müsste. Nach weiteren Recherchen steht es fest, das Flugzeug des Ehemannes und Vaters ist abgestürzt. Keine Überlebenden.
Und wie es das Schicksal teilweise einrichtet, hat die Familie selbstverständlich keine Lebensversicherung oder Ähnliches abgeschlossen. Was jetzt? Muss die Familie demnächst dem Staat auf der Tasche liegen und finanzielle Einbußen erleiden?
Nein, nicht wenn der Arbeitgeber des Ehemannes und Vaters eine sogenannte Dienstreiseversicherung für seine Mitarbeiter abgeschlossen hat. Mit dem Abschluss dieser Versicherung sind alle Mitarbeiter des Unternehmens gegen Diebstahl, Unfall und auch Todesfall u.v.m. auf Dienstreisen versichert, eine Einzelversicherung ist hier nicht nötig.
Für unseren Fall heißt dies, dass die Bergungskosten, Überführungskosten, Beerdigungskosten und weitere Nebenkosten durch die Versicherung des Unternehmens abgedeckt sind. Des Weiteren erhält die Familie eine Todesfallsumme in der entsprechenden versicherten Höhe.
Als verantwortungsbewusster Arbeitgeber sollten Sie über eine solche Dienstreiseversicherung nachdenken und diese für die Dienstreisen Ihrer Mitarbeiter, welche diese für Ihre Firma durchführen, abschließen, bevor es hinterher zu quälenden Haftungsfragen kommt.
Weitere Tipps und Informationen über unser Artikelverzeichnis gibt es hier. Die Sitemap listet alle Artikel im 0AM.de Artikelverzeichnis.
Im 0AM.de Artikelverzeichnis werden interessante Projekte im Rahmen eines Artikels vorgestellt, wie hier der Artikel über
`Was ist eine Dienstreiseversicherung?`, auch Sie können hier Autor werden und einen Artikel veröffentlichen lassen.