Oftmals setzen viele unbeteiligte Personen, die sich noch nicht näher mit der jeweiligen umfassenden Thematik befasst haben, eine Berufsunfähigkeit mit einer Erwerbsunfähigkeit gleich.
Während jedoch bei einer Berufsunfähigkeit eine betroffene Person in ihrer gesamten körperlichen Bewandtnis nicht in der Lage ist , den zuletzt ausgeübten Beruf ganz oder teilweise auszuüben oder auch einen vergleichbaren Berufszweig tätlich zu unterstützen, ist der Erwerbsunfähige generell so eingeschränkt, dass keinerlei Beschäftigung über eine gesetzliche Geringverdiener Basis möglich ist.
Vorraussetzung für eine Erwerbsunfähigkeitund den daraus resultierenden gesetzlichen Ansprüchen auf eine eventuelle Rente ergeben sich aus einer Karenzprognose, die dem Betroffenen eine nicht absehbare Heilung seiner Einschränkung über einen Zeitraum von 6 Monaten bescheinigt. Diese Dauer von 6 Monaten dient der effektiven Heilung und soll zum Erlangen der körperlichen Kräfte dienen. Während dieser Zeit ruhen auch eventuelle Rentenansprüche, und sollten mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeglichen werden, sofern kein anderer Träger vorhanden ist.
Dies bedeutet in der Praxis, dass eine Erwerbsunfähigkeit dann vor liegt, wenn ein ehemaliger Arbeitnehmer nicht mehr als drei Stunden täglich auf Anraten des behandelnden Arztes in einen branchenfremden Berufsfeld agieren soll. Kann der Betroffene jedoch noch bis zu sechs Stunden täglich unter Berücksichtigung seiner Einschränkungen arbeiten, so spricht man von einer Teil- Erwerbsunfähigkeit.
Weitere Tipps und Informationen über unser Artikelverzeichnis gibt es hier. Die Sitemap listet alle Artikel im 0AM.de Artikelverzeichnis.
Im 0AM.de Artikelverzeichnis werden interessante Projekte im Rahmen eines Artikels vorgestellt, wie hier der Artikel über
`Was ist eine Erwerbsunfähigkeit?`, auch Sie können hier Autor werden und einen Artikel veröffentlichen lassen.