Wissenswertes über die Unfallversicherung
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Wissenswertes über die Unfallversicherung

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Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine der fünf Sozialversicherungen Deutschlands. Sie bietet allerdings nur einen bedingten Versicherungsschutz, da lediglich eine Leistung fällig wird, sofern sich der Unfall während der Arbeit oder auf dem direkten Hin- bzw. Rückweg ereignet hat. Bekanntermaßen passieren die meisten Unfälle jedoch im Haushalt oder in der Freizeit. Um vor den finanziellen und wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls geschützt zu sein, ist es daher sinnvoll neben der gesetzlichen Unfallversicherung auch über eine private Unfallversicherung zu verfügen.

Das Alter, das Geschlecht und der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers spielt bei der Berechnung des Beitrags keine Rolle, so dass die Versicherungsgesellschaft bei Vertragsabschluss auf eine Risikoprüfung verzichten kann. Der Versicherungsvertrag, der zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft geschlossen wird, beinhaltet die wesentlichen Leistungsmerkmale und kann individuell den Vorstellung des Versicherungsnehmers angepasst werden.

Für den Fall, dass durch den Unfall eine Invalidität, d.h. eine dauerhafte Beeinträchtigung der persönlichen Leistungsfähigkeit, zurückbleibt, wird eine Kapitalzahlung und gegebenenfalls eine lebenslange Unfallrente fällig. Die Leistung wird oftmals vom Grad und der Schwere der Invalidität abhängig gemacht. Darüber hinaus wird ein Krankentagegeld gewährt, dass für die Zeit der Genesung im Krankenhaus gezahlt wird, da ansonsten je nach Dauer des Krankenhausaufenthaltes Verdienstausfälle drohen. Im Falle einer körperlichen Entstellung in Folge des Unfalls kann die Option einer chirurgischen Behandlung gewählt werden. Wenn sich der Unfall während eines Auslandsaufenthalts ereignet, sorgt die Versicherungsgesellschaft für einen reibungslosen Rücktransport bzw. Überführung.
Sollte die versicherte Person innerhalb eines bestimmten Zeitraumes eindeutig an den Folgen des Unfalls versterben, so wird die Todesfallsumme an die im Voraus bestimmten Begünstigten gezahlt.




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